Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.2.2
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
− Auftreten von Müdigkeit oder Nachlassen der Aufmerksamkeit.
• Bei auftretender Gefahr im oder im Umfeld des Steigers Warneinrichtung
betätigen.
• Fehlende oder unleserliche Beschriftungen sind sofort zu ersetzen.
• Fehlende Warnmarkierungen sind sofort zu ersetzen.
• Auf verkehrs- und standsichere Positionierung ist zu achten!
• Im Gefälle und an Steigungen sind Hemmschuhe zu verwenden.
• Die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht des Stei-
gers dürfen nicht überschritten werden.
• Bei eintretender Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen Beleuch-
tung einschalten.
• Den Steiger niemals unbeaufsichtigt lassen, solange der Motor noch in
Betrieb ist!
• Fahrzeugmotor und Zusatzheizungen dürfen nie während des Tankvor-
ganges laufen!
• Der Betrieb des Steigers darf erst bei befüllter Druckluftanlage aufgenom-
men werden.
Fahrbetrieb (Verfahren)
• Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten.
• Beifahrer im Fahrerhaus dürfen nur befördert werden, wenn ein ordnungs-
gemäßer Beifahrersitz vorhanden ist und die zul. Achslasten und das zul.
Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Darüber hinaus ist die Mit-
nahme von Personen nicht zulässig!
• Vor Fahrtantritt sind folgende Flächen von Schnee und Eis zu befreien:
− Dachfläche des Fahrerhauses,
− Dachfläche des Kofferaufbaus (Sonderausstattung),
− Abdeckungen, Ladefläche,
− sonstige Flächen von denen sich bei Fahrbewegungen Eis und
Schnee lösen kann.
• Während der Fahrt müssen
− der Ruthmann-Steiger T 300.4 in Transportanordnung,
− die Türen des Fahrerhauses geschlossen,
− die Abdeckungen, Klappen und sonstige Türen des Fahrzeuges ge-
schlossen,
− der Einstieg der Arbeitsbühne geschlossen,
− die Türen bzw. Rollladen des Kofferaufbaus (Sonderausstattung)
geschlossen
sein.
- Vergiftungsgefahr! -
®
STEIGER
T 300.4
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