1.2.10
1.2.11
1-14
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
ist unbedingt ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den unter
Spannung stehenden Teilen einzuhalten (siehe z. B. DGUV Vorschrift 3).
• Sicherheitsmaßnahmen immer in Abstimmung mit dem Betreiber der An-
lage festlegen.
Erdung des Ruthmann-Steigers T 300.4 bei Einsatz an Sendean-
lagen, Windkraftanlagen oder Umspannwerken
• Bei Arbeiten an oder im Umfeld von beispielsweise Sende- und Windkraft-
anlagen oder Umspannwerken sind die Vorschriften des Betreibers der
Anlage zu beachten.
• Vor Aufnahme von Arbeiten an oder im Umfeld von beispielsweise Sende-
und Windkraftanlagen oder Umspannwerken ist ggf. der Steiger ord-
nungsgemäß zu erden.
• Sind keine Vorschriften zur Erdung des Steigers bekannt, so sind die Er-
dungsmaßnahmen zwingend vor Arbeitsbeginn mit dem Betreiber der An-
lage abzustimmen.
Einsatz des Ruthmann-Steigers T 300.4 in Wohn- bzw. empfind-
lichen Gebieten
• Die Betriebszeiten von Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotoren in
Wohn- bzw. empfindlichen Gebieten werden durch die örtlichen Bestim-
mungen des Landes geregelt (z. B. „Geräte- und Maschinenlärmschutz-
verordnung"). Wohn- bzw. empfindliche Gebiete sind u. a.:
− Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete,
− Kur- und Klinikgebiete,
− Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten,
− Gebiete für Fremdbeherbergung,
− Sondergebiete, die der Erholung dienen
− etc.
• Vor Beginn von Einsätzen, in den o. g. Gebieten, sind die Betriebszeiten
den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen. Für Einsätze außerhalb
der gesetzlichen Bestimmungen müssen ggf. Ausnahmegenehmigungen
eingeholt werden.
®
STEIGER
T 300.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr