9.4.4.21
9.4.4.22
9-66
Sperrventile an Hydraulikzylindern
• Inspektion siehe Kapitel „Hydraulikanlage".
Weitere Prüfungen:
− Dichtigkeit mit zulässiger Belastung prüfen:
Arbeitsbühne mit Nennlast belasten,
Abstützung ausfahren,
Rüssel aufwärts,
Ausleger heben,
Teleskop ausfahren.
Steiger in der Position verharren lassen. Über einen Zeitraum von
5 Minuten darf keine Lageveränderung feststellbar sein. Mit dieser
Prüfung wird gleichzeitig auch die Dichtigkeit der druckbeaufschlag-
ten Kolbenseite der Hydraulikzylinder kontrolliert. An den Kolben-
dichtungen darf keine Hydraulikflüssigkeit überströmen. Tritt eine
Lageveränderung ein, ist die Ursache festzustellen und der Mangel
umgehend zu beheben! An den Ventilen, Verschraubungen und
Dichtungen dürfen keine Leckagen auftreten.
• Ventile gegebenenfalls von außen reinigen. Keinen Hochdruckreiniger
und chemische Reinigungsmittel verwenden.
Wege- und Proportionalventile
• Inspektion siehe Kapitel „Hydraulikanlage".
Weitere Prüfungen:
− Funktionsprobe der Handnotbetätigung der Wegeventile. Die hyd-
raulische Energie wird bei der Funktionsprobe durch Betätigung der
Handpumpe erzeugt. Die Handhabung erfolgt gemäß Kapitel 7.3
„Ausfall der Elektrik / Elektronik".
• Ventile gegebenenfalls von außen reinigen. Keinen Hochdruckreiniger
und chemische Reinigungsmittel verwenden.
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STEIGER
T 300.4
Instandhaltung
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr