Bedienung
6.5.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Abstützung bewegen
! GEFAHR
Umsturzgefahr durch Nachgeben der Abstützung!
Die Standsicherheit des Steigers kann gemindert
werden durch:
➢ Der Untergrund muss den jeweiligen Belastun-
gen der Abstützung standhalten ( Kapitel
5.3.2.4 ). Die Stützkräfte sind an den einzelnen
Stützen angegeben.
➢ Die ordnungsgemäße Abstützung muss auch
während des Betriebes überwacht werden. Insbe-
sondere sind z. B. nach Arbeitspausen die aus-
gefahrene Abstützung und die Aufstell-Neigung
des Steigers zu kontrollieren!
➢ Der Steigerbetrieb ist sofort einzustellen, wenn
die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Vor dem Abstützen des Ruthmann-Steigers T 300.4 sind der Arbeitsbereich
und die dafür erforderliche Abstützbasis festzulegen. Es sind u. a. folgende
Abstützbasen möglich:
− Volle Abstützung
Alle Abstützarme horizontal vollständig ausgefahren.
− Einseitige Abstützung im Fahrzeugprofil
Die Abstützarme bleiben einseitig horizontal vollständig eingefah-
ren. Auf der gegenüberliegenden Seite sind sie horizontal ausge-
fahren.
− Beidseitige Abstützung im Fahrzeugprofil
Die Abstützarme bleiben beidseitig horizontal vollständig eingefah-
ren.
Der horizontale Ausschub der Abstützarme ist vom Bedienpersonal frei wähl-
bar (variable). Somit ergeben sich, nach dem vertikalen Ausfahren der Ab-
stützung, die unterschiedlichsten Abstützsituationen. Die Rechnersteuerung
erkennt, u. a. anhand des Ausschubs der Abstützarme, den, für die Abstütz-
situation zulässigen Arbeitsbereich.
• Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Böschungen, Gräben und Aus-
schachtungen einhalten (
• Der Steiger darf nicht wegrutschen können.
• Änderung der Bodenverhältnisse,
• Einsinken einer Stütze,
• Leckage der Stützenhydraulik.
Kapitel 5.3.2.3 ).
®
STEIGER
T 300.4
6-17