Inbetriebnahme
5
5.1
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Inbetriebnahme
Sollten Mängel während der Inbetriebnahme festgestellt werden, so
darf der Betrieb nicht aufgenommen werden. Erst nach Beseitigung der
Mängel darf der Betrieb aufgenommen werden.
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere die
Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Definition der Transportanordnung und Grundstellung
Die Transportanordnung und Grundstellung sind identisch.
Stellung der Komponenten
Komponente
Abstützung
Stütze vorne links
Stütze vorne rechts
Stütze hinten links
Stütze hinten rechts
Ausleger
Turm
Teleskope (I / II)
Trägersystem
Rüssel
Arbeitsbühne
Tür
Zugangsleiter
®
STEIGER
T 300.4
Position
eingefahren
eingefahren
eingefahren
eingefahren
Mittelstellung
eingefahren
in Trägerauflage
im Rüsselan-
schlag
geschlossen
hochgeklappt
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