Notsteuersystem (Notablass)
7.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Notablass nach Unterbrechung von Steigerbewegun-
gen durch einen „bedingten NOT-HALT"
Die Steigerbewegungen wurden aufgrund eines „bedingten NOT-HALTs" un-
terbrochen (Sicherheitsabschaltung). Der „bedingte NOT-HALT" kann aus-
gelöst werden durch:
• Neigung der Arbeitsbühne um mehr als 10° zur Waagerechten,
• deutliche Überschreitung des max. zulässigen Lastmomentes,
• deutliche Überschreitung der max. zulässigen Tragfähigkeit des
Steigers (bei Bühnenüberlastungs-Erkennungshilfe),
• Defekt bestimmter Sensorik, wie z. B.:
− Winkelgeber „Ausleger",
− Neigungsgeber „Ausleger",
− Winkelgeber „Rüssel",
− Druckaufnehmer
− etc.
Um den Steiger nun von der Arbeitsbühne aus in die Grundstellung zu be-
wegen (Notablass), gibt es die Möglichkeit die Sicherheitsabschaltung zu
überbrücken, wenn kein NOT-HALT-Schalter betätigt ist.
! GEFAHR
Es besteht Umsturzgefahr durch Auslegerbewegun-
gen, die das Lastmoment vergrößern!
➢ Es ist deshalb zuerst das Teleskop vollständig
einzufahren!
➢ Bei Ausführung der Steigerbewegungen ist be-
sondere Sorgfalt geboten!
➢ Kann die Arbeitsbühne nicht gefahrlos in eine
Stellung bewegt werden, in der ein gefahrloses
Verlassen der Arbeitsbühne möglich ist, so ist
die Feuerwehr zur Rettung des Bühnenpersonals
zu rufen!
Das Bedienpersonal kann bestimmte, von der Rechnersteuerung freigege-
bene Steigerbewegungen mit dem Steuerpult der Arbeitsbühne bei gleich-
zeitiger Betätigung des Drucktasters ÜBERBRÜCKUNG SICHERHEITS-
ABSCHALTUNG ausführen. Zuerst den Drucktaster betätigen (gedrückt hal-
ten) und dann den Steuerbefehl geben. Nach wenigen Sekunden werden die
Steigerbewegungen mit einer reduzierten Geschwindigkeit ausgeführt.
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STEIGER
T 300.4
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