Hierbei ist nichtbindiger Boden rolliger Boden, der aus Körnern unterschied-
licher Größe besteht, wie z. B. Geröll, Schotter, Kies und Sanden sowie Ge-
mischen daraus. Bindiger Boden ist ein Boden, der Wasser aufnehmen und
halten kann, wie z. B. Schluff, Ton und Gemische daraus wie Lehm oder
Mergel. Und Fels ist ein Gestein, das dicht und fest gelagert oder locker und
zerklüftete sein kann, wie z. B. Kalkstein, Sandstein, Granit, Basalt oder
Porphyr.
Sicherheitsabstand „D" zur o. g. Böschung bzw. geböschten Baugrube ge-
mäß der „Technischen Anleitung der IPAF":
Als Sicherheitsabstand „D" gilt der lichte Abstand von der Außenkante der
Stützteller-Unterlage zur Kante! Die quadratische Unterlage (a x a) unter
dem Stützteller muss ausreichend groß bemessen sein.
Gemäß DIN 4124 muss sie eine tragende Auflagefläche von mindestens
> 0,40 m
cherheitsabstand beträgt somit beispielsweise für eine 2 m hohe Böschung
mit einer Neigung von 30° umgerechnet mindestens 2,50 m.
Sicherheitsabstände im geneigten Gelände zur Böschung bzw. geböschten
Baugrube oder zum Grabenverbau für den waagerechten bzw. senkrechten
5-10
− ≤ 60° bei einem mindestens steifen bindigen Boden,
− ≤ 80° bei Felsen.
D ≥ a x 4
und
D + d ≥ 2 x H
mit
d = H / tan
≙ Sicherheitsabstand
D
a
≙ Kantenlänge der vollflächig aufliegenden quadratischen Unterlegplatte
d
≙ horizontale Böschungslänge
≙ Böschungshöhe
H
≙ Neigung der Böschung
2
haben. Das entspricht einer Kantenlänge von a > 0,62 m. Der Si-
D ≥ a x 4;
d = H / tan ;
D + d ≥ 2 x H;
®
STEIGER
T 300.4
D ≥ 0,62 x 4;
d = 2,00 / tan 30°;
und
2,48 + 3,46 > 2 x 2;
Inbetriebnahme
D ≥ 2,48
d = 3,46
5,94 > 4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr