Allgemeines
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf Ba-
sis der o. g. Betriebssicherheitsverordnung u. a. Technische Regeln für Be-
triebssicherheit (TRBS) veröffentlicht. Auf Forderung des siebten Sozialge-
setzbuches „Gesetzliche Unfallversicherung" (SGB 7) haben die Unfallversi-
cherungsträger auf Grundlage der o. g. Gesetze und Verordnungen anwend-
bare Regelwerke zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbe-
dingten Gesundheitsgefahren erarbeitet. Die Regelwerke zum technischen
Arbeitsschutz beschreiben die Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Sie kon-
kretisieren technische, organisatorische als auch persönliche Schutzmaß-
nahmen und leiten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum
Einsatz an. Anlässlich des Steiger-Einsatzes sind die relevanten Regelwerke
zu bestimmen. Als Betreiber / Unternehmer sind Sie für die Festlegung,
Durchführung und Einhaltung geeigneter Maßnahmen verantwortlich.
Nähere Informationen zu Regelwerken können Sie z. B. von
erhalten.
Nachstehend ist eine nicht erschöpfende Auflistung von Regelwerken aufge-
führt, die je nach Steiger-Einsatz Berücksichtigung finden können. Die Auf-
listung dient als Hilfestellung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Je nach Einsatzfall des Steigers können andere, zusätzliche Regelwerke der
Bundesanstalt und der gewerblichen Berufsgenossenschaften gelten.
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
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dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
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der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
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der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
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der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG),
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den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
(RAS),
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der International Powered Access Federation (IPAF),
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dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
(VDE),
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dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV),
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dem Beuth-Verlag
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etc.
Nennen Regelwerke Schutzmaßnahmen mit einem höheren
Sicherheitsniveau, als die Beschreibung dieser Betriebs- und
Wartungsanleitung, so sind diese heran zu ziehen.
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STEIGER
T 300.4
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