Allgemeines
der Instandhaltung" sollten die Pläne zur Inspektion und Wartung u. a. An-
gaben über den Steiger, den Ort, Termin, die Maßnahmen und die zu be-
trachtenden bzw. beachtenden Merkmalswerte enthalten. Für eine sichere
Instandhaltung müssen vor Durchführung von Instandhaltungsarbeiten auch
diese wiederum innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung betrachte und ggf.
daraus resultierende Betriebsanweisungen bereitgestellt werden.
Der Ruthmann-Steiger T 300.4 muss regelmäßig entsprechend den In-
tervallen dieser Betriebs- und Wartungsanleitung geprüft und gewartet,
als auch längstens nach einem Jahr durch eine befähigte Person (Sach-
kundigen) geprüft werden.
Wir empfehlen Ihnen auf unseren PRÜFUNGSSERVICE zurückzugrei-
fen und eine „Regelmäßige Prüfung" (Sachkundigenprüfung) durch
den RUTHMANN-Service ausführen zu lassen.
Im Betriebshandbuch zum Ruthmann-Steiger T 300.4, Fabrikations-Nr.
33905 können im Anhang 3 die Befunde über die wiederkehrende regelmä-
ßige Prüfung sowie Prüfung nach wesentlicher Änderung oder Instandset-
zung aufgezeichnet und aufbewahrt werden. So dokumentieren Sie gegen-
über dem Bedienpersonal, Ihren Mitarbeitern oder Kunden, dass Sie gemäß
§ 3 „Gefährdungsbeurteilung" Abs. 3 und § 14 „Prüfung von Arbeitsmitteln"
Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung einen „Sachkundigen-geprüften"
Steiger zur Verfügung stellen.
0.5.4
Entsorgung
Umweltschutz und verantwortlicher Umgang mit Ressourcen hat einen ho-
hen Stellenwert. Um Umweltbelastungen zu minimieren, müssen Rohstoffe
optimiert eingesetzt werden. Die Wiederverwertung und erneute Nutzung
von Materialien aller Art gewinnt weltweit immer mehr an Bedeutung. Auch
der Ruthmann-Steiger T 300.4 enthält nach Ablauf seiner Nutzungsdauer, in
der letzten Phase des Lebenszykluses noch wertvolle Betriebs- und Wert-
stoffe, die durch Recycling Wiederverwertung finden können. Hieraus kön-
nen neue, hochwertige Produkte und der Beginn neuer Lebenszyklen ent-
stehen. Die Betriebs- und Wertstoffe des Steigers sind nach - und entspre-
chend den, zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen, örtlichen Bestimmungen,
über eine Verwertungsstelle zu entsorgen. Für detaillierte Informationen zur
Entsorgung Ihres Ruthmann-Steigers T 300.4 ist es sicherlich, auch auf-
grund der „Langlebigkeit" Ihres Steigers, an dieser Stelle zu früh. Der Steiger
befindet sich mit Auslieferung, d. h. mit der ersten Inverkehrbringung, am
Beginn seiner Lebensphasen. Wie zum Zeitpunkt der Entsorgung der ver-
meintliche Stand der gültigen, örtlichen Bestimmungen zur Entsorgung aus-
sieht, kann jetzt nicht gesagt werden. Es versteht sich nach derzeitigem
Stand aber von selbst, wenn Teile oder der Steiger selbst das Ende des
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®
STEIGER
T 300.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr