Allgemeines
0.2.4.1
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Betriebssicherheitsverordnung § 14 „Prüfung von Arbeitsmitteln", Abs. 3
durch eine „Außerordentliche Prüfung" prüfen zu lassen. In anderen Natio-
nen sind gleichlautende länderspezifische Vorschriften zu beachten!
Teleservice, Betriebsdatenerfassung mit Fernabfrage oder GPS-
Ortung
Bei Nachrüsten von Geräten, die z. B. Teleservice, Betriebsdatenerfassung
mit Fernabfrage oder GPS-Ortung des Steigers ermöglichen, ist darauf zu
achten, dass die Antenne dieser Geräte außerhalb des Schaltkastens (Not-
steuerung) platziert wird, um weiterhin die einwandfreie Funktion der Elekt-
ronikkomponenten des Steigers zu gewährleisten. Solche Geräte sind z. B.
die Geräte von „m-tec". Da bei diesen Geräten die Antennen im Gerätege-
häuse integriert sind, muss das komplette Gerät außerhalb des Schaltkas-
tens (Notsteuerung) montiert werden. Im Übrigen verbietet es sich von
selbst, diese Geräte im Schaltkasten (Notsteuerung) am Steigerunterbau zu
platzieren, da das Gehäuse des Schaltkastens aus Metall ist (Abschirmung).
Greifen Sie, zur Nachrüstung derartiger Geräte, auch aufgrund des erforder-
lichen Fachwissens, auf unseren RUTHMANN-Service oder auf von uns au-
torisiertes Personal zurück.
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STEIGER
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