Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.2
1.2.1
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Sicherheitshinweise
Restgefahren sind zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Ruthmann-Stei-
gers T 300.4, selbst bei Beachtung der nach dem Stand der Technik gültigen
Vorschriften nicht auszuschließen! Deshalb lesen und beachten Sie die Si-
cherheitshinweise, als auch die in den nachfolgenden Anleitungskapiteln ein-
gefügten, speziellen Warnhinweise! Die beschriebenen Schutzziele und
Schutzmaßnahmen werden erst mit Beachtung und Umsetzung durch Sie
bzw. den Betreiber und das Bedienpersonal wirksam.
Grundregeln
• Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind immer oberstes Gebot!
• Unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und sonstigen Rauschmitteln
ist die Bedienung - sowie das Arbeiten an/mit dem Steiger verboten.
• Das Bedienpersonal hat bei allen Bewegungen des Steigers darauf zu
achten, dass es sich und andere Personen nicht gefährdet.
• Arbeiten mehrere Personen im oder im Umfeld des Steigers zusammen,
so ist eine aufsichtführende Person zu bestimmen.
• Vor Arbeitsbeginn muss sich das Bedienpersonal mit allen Einrichtungen
und Bedienelementen sowie mit deren Funktionen vertraut machen! Wäh-
rend des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
• Vor jeder Inbetriebnahme muss das Fahrzeug auf die Verkehrs- und Be-
triebssicherheit überprüft werden!
• Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
• Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbetriebnahme und während des
Betriebes schnee- und eisfrei gehalten werden.
• Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten!
• Die Betriebsanleitung des Ruthmann-Steigers T 300.4 ist zu beachten.
• Beachten Sie neben den Hinweisen dieser Betriebsanleitungen auch die
gesetzlichen und allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften für den betreffenden Einsatz des Steigers!
• Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrswege sind die gesetzlichen Best-
immungen zu beachten!
• Wird bei seitlich ausgeschwenkter Arbeitsbühne der Ausleger und/oder
die Arbeitsbühne im Verkehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger
als 4,5 m über Flur abgesenkt, so ist der Bereich unter der Arbeitsbühne
und dem Ausleger zu sichern.
• Ausreichenden Abstand von Böschungen, Gräben usw. halten.
• Der Einsatz des Ruthmann-Steigers T 300.4 in explosionsgefährdeter
Umgebung ist verboten.
®
STEIGER
T 300.4
1-5