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Verlassen Des Ruthmann-Steigers T 300 - Time Ruthmann Steiger T 300.4 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis
1.2.4
1-10
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
• Die Steuerung aller betriebsmäßigen Bewegungen der Arbeitsbühne darf
nur von dem Bedienpersonal aus der Arbeitsbühne ausgeführt werden.
Das Bedienpersonal in der Arbeitsbühne kann die Gefahren, denen das
Personal in der Arbeitsbühne z. B. durch Hindernisse im Arbeitsbereich
des Steigers ausgesetzt ist, im Allgemeinen selbst am besten einschät-
zen. Das Bedienpersonal in der Arbeitsbühne muss daher unbedingt in
der Lage sein, die Bewegungen der Arbeitsbühne steuern zu können.
• Der Steiger darf nicht in Schwingungen versetzt werden. Ruckartige Be-
wegungen sind zu vermeiden.
• Das Anstoßen der Arbeitsbühne und/oder des Auslegersystems z. B. an
ein Hindernis (Bauwerk, Fahrzeug, Hubarbeitsbühne, Kran, Baum, Ast
usw.) ist verboten.
• Die Notsteuerung darf nur zur Rettung von Personen aus der Arbeits-
bühne (in deren Einvernehmen) bei Versagen der Steuerung der Arbeits-
bühne und zu Wartungszwecken verwendet werden.
• Bei Ausfall der Steuerung und Defekt der Notablasseinrichtung ist zur
Rettung des in der Arbeitsbühne befindlichen Personals ggf. die Feuer-
wehr zu rufen!
• Im Folgenden besteht Quetschgefahr bei:
− Öffnen und Schließen der Zugangsleiter,
− Aus- und Einfahren der Stützen,
− Absenken des Rüssels,
− Absenken des Trägersystems,
− Schwenken des Auslegers,
− Bewegung der Arbeitsbühne im Bereich von Gegenständen an der
Arbeitsstelle.

Verlassen des Ruthmann-Steigers T 300.4

• Den Steiger beim Verlassen gegen Wegrollen sichern:
− Feststellbremse betätigen,
− Motor abstellen,
− Unterlegkeile bei Gefälle oder an Steigungen verwenden.
• Beim Verlassen des Steigers den Zündschlüssel abziehen und das Fah-
rerhaus abschließen!
®
STEIGER
T 300.4
- Stoß- und Quetschgefahr! -
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
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