einzuhalten, wenn die Teile der Anlage für die Dauer der Arbeiten zum
Schutz der Personen z. B. nicht
werden können. Für nichtelektrotechnische Arbeiten, wie z. B. bei
ist gemäß DGUV Vorschrift 3 die Forderung hinsichtlich der zulässigen An-
näherungen (Schutz durch Abstand) erfüllt, wenn z. B. die u. g. Schutzab-
stände nicht unterschritten werden.
Sicherheitsabstände (Schutzabstände) nach der Vorschrift der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel" für das Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehen-
den Teilen:
*
Sind keine Informationen über vermeintlich unter Spannung stehende Teile
bekannt, so ist in jedem Fall der größte Sicherheitsabstand einzuhalten.
5-8
− spannungsfrei geschaltet und geerdet oder
− elektrisch isoliert oder
− abgedeckt und / oder abgeschrankt,
− oder in einer anderen Art und Weise gesichert
− Bau-, Montage-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten,
− Ausästung von Freileitungen,
− Arbeiten mit sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln
Nennspannung
bis
über
1 kV
über 110 kV
über 220 kV
bei unbekannter Nennspannung
1
Länderspezifisch können andere Sicherheitsabstände (Schutzabstände)
gelten. Das Einsatzpersonal hat sich über die, gemäß den örtlichen Best-
immungen einzuhaltende Sicherheitsabstände zu informieren.
®
STEIGER
T 300.4
Sicherheitsabstand *
1000 V (1 kV)
bis
110 kV
bis
220 kV
bis
380 kV
Inbetriebnahme
1
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
5,0 m
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr