Technische Angaben
2.1.3
2.1.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Angaben zum Fahrgestell
Die technischen Angaben zum Fahrgestell sind der Betriebsanleitung des
Fahrgestellherstellers zu entnehmen.
Statische und dynamische Prüfungen durch den Hersteller
Die sachliche Zuständigkeit sowie Art, Umfang und Durchführung der Prü-
fungen vor der ersten Inbetriebnahme sind z. B. den Grundsätzen der Deut-
schen Gesetzlichen Unfallversicherung
− DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen" Teil I
und der Norm
− DIN EN 280 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen"
zu entnehmen. Nachfolgende Prüfungen wurden, mit vorgesehener Abstüt-
zeinrichtung bei horizontaler Aufstellung, im Rahmen der Feststellung der
Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Sicherheits-
maßnahmen durchgeführt:
• Standsicherheitsprüfung
• Überlastprüfung
• Funktionsprüfung
Die Ergebnisse der Prüfungen liegen als Auszug der Prüfprotokolle den Aus-
lieferungsunterlagen bei.
Die Prüfungen zeigen, dass der Ruthmann-Steiger T 300.4
• standsicher ist,
• stabil ist,
• alle Funktionen richtig und sicher arbeiten und
• die Kennzeichnung angebracht ist.
®
STEIGER
T 300.4
2-13