Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.1.3
1.1.3.1
1.1.3.2
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
zum Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung (kein Explosi-
ons-Schutz),
zum Einsatz an unter Spannung stehenden Teilen elektrischer
Anlagen.
zur Versetzfahrt, d. h. das Fahren mit angehobener und/oder per-
sonenbesetzter Arbeitsbühne. Fahren ist nur zulässig, wenn sich
die fahrbare Hubarbeitsbühne in der Transportanordnung befindet
( Kapitel 5.1 ).
Personalanforderung
Bedienpersonal
Mit der Bedienung des Ruthmann-Steigers TB 300 dürfen nur Personen
betraut werden,
die mindestens 18 Jahre alt sind,
die im Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten
sind,
die eingewiesen sind und dieses schriftlich bestätigt haben,
die im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind und
von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Auf-
gaben zuverlässig und sicher erfüllen.
Das Bedienpersonal muss ausreichend qualifiziert sein. Es muss die Befä-
higung dafür bieten, die „Prüfungen vor dem Steigerbetrieb" ausführen zu
können (
Kapitel 5.3.1). Dies sind Prüfungen, die, die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Personen bei der Arbeit mit dem Ruthmann-Steiger
TB 300 gewährleisten sollen.
Instandhaltungspersonal
Mit der Inspektion, Wartung und Instandsetzung des Ruthmann-Steigers
TB 300 darf nur dazu befähigtes Personal betraut werden, das neben den
im Kapitel 1.1.3.1 genannten Voraussetzungen zusätzlich aufgrund ihrer
Berufsausbildung,
Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit auf dem Ge-
biet der fahrbaren Hubarbeitsbühnen, als auch
ihrer Kenntnisse über einschlägige
Normen,
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
®
STEIGER
TB 300
1-3