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Ausleger Und Arbeitsbühne Bewegen - Time Ruthmann Steiger T 300.4 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis
Bedienung
6.5.5
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Ausleger und Arbeitsbühne bewegen
Bewegungen des Auslegers und der Arbeitsbühne sind nur zulässig, wenn
der Ruthmann-Steiger T 300.4 ordnungsgemäß abgestützt ist (
6.5.4 ).
! WARNUNG
Durch Steigerbewegungen können andere Perso-
nen gefährdet, Sachgegenstände und der Ruth-
mann-Steiger T 300.4 selbst beschädigt werden. Der
Steiger kann durch Anstoßen z. B. an Gegenstände
so beschädigt werden, dass die Sicherheit der Per-
sonen in der Arbeitsbühne nicht mehr gewährleistet
ist. Funktionswichtige Bauteile (z. B. Lagerbolzen,
Hydraulikbauteile etc.) können beschädigt oder ab-
gerissen werden, welches zu schweren Unfällen
führen kann!
 Das Anstoßen des Steigers an ein Hindernis / Ge-
genstand, das Anstoßen der Arbeitsbühne und
das Anstoßen des Auslegersystems sind verbo-
ten!
➢ Das Bedienpersonal muss bei allen Steigerbewe-
gungen darauf achten, dass es sich und andere
Personen nicht gefährdet!
➢ Die betriebsmäßigen Auslegerbewegungen mit
dem Steuerpult der Arbeitsbühne ausführen.
➢ Steigerbewegungen sind nur zulässig, wenn der
Arbeitsbereich einzusehen ist. Das betrifft auch
den Bereich unter der Arbeitsbühne.
Umsturzgefahr bei angehobenem Ausleger!
 Auf keinen Fall den Ausschub der Abstützarme,
z. B. mit der Handnotbetätigung der Magnetven-
tile, verändert werden! Die nachträglich verän-
derte Abstützsituation wird von der Rechnersteu-
erung bei angehobenem Ausleger nicht berück-
sichtigt!
Voraussetzung:
✓ Rüssel entriegelt,
✓ Ruthmann-Steiger T 300.4 ordnungsgemäß abgestützt.
®
STEIGER
T 300.4
Kapitel
6-35
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