berechtigt ist, die jeweiligen Arbeiten auszuführen und dabei mögliche Ge-
fahren erkennen und vermeiden kann. Dem Instandhaltungspersonal emp-
fehlen wir, ihre Fachkenntnisse, z. B. durch Weiterbildungen, regelmäßig zu
aktualisieren, um weiterhin qualifiziert und über die für die Inspektion, War-
tung und Instandsetzung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen relevanten Ent-
wicklungen informiert zu bleiben.
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Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
✓ ihrer Kenntnisse über einschlägige
− Normen,
− staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
− Unfallverhütungsvorschriften und
− allgemein anerkannten Regeln der Technik
®
STEIGER
T 300.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr