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Angaben zu Instandhaltungsarbeiten am Fahrgestell sind der
Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers zu entnehmen.
• Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten ist der Steiger au-
ßer Betrieb zu nehmen und gegen versehentliche Inbetrieb-
nahme und Unbefugte zu sichern.
• Umsturzgefahr! Bei angehobenem Ausleger darf auf keinen
Fall der Ausschub der Abstützarme, z. B. mit der Handnot-
betätigung der Magnetventile, verändert werden! Die nach-
träglich veränderte Abstützsituation wird von der Rechner-
steuerung bei angehobenem Ausleger nicht berücksichtigt.
• Vorsicht beim Umgang mit heißen Betriebs- und Hilfsstoffen
(Verbrennungs- bzw. Verbrühungsgefahr). Teile der Hydrau-
likanlage stehen auch bei außer Betrieb gesetzter Maschine
unter Druck. Jeder Hautkontakt sowie das Einatmen von
Dämpfen der Hydraulikflüssigkeiten sollte vermieden wer-
den. Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Fette, Hyd-
raulik-, Getriebeöle etc. sind gesundheitsgefährdend. Beim
Umgang mit Fetten und Ölen sind die, für das Produkt gel-
tende Sicherheitsdatenblätter zu beachten.
• Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass Schmutz
oder andere Verunreinigungen in das Hydrauliksystem ge-
langen können. Sauberkeit ist bei der Instandhaltung von
Hydraulikanlagen von allergrößter Bedeutung. Bei Arbeiten
- insbesondere an der Hydraulikanlage - nur faserfreie Putz-
lappen verwenden.
• Bei Arbeiten an der Elektroanlage sind alle Zuleitungen
spannungsfrei zu schalten (z. B. Zündung aus, Batterie ab-
klemmen). Die Spannungsfreiheit ist zu prüfen und gegen
unbeabsichtigtes Einschalten zu sichern (z. B. Startschlüs-
sel abziehen).
• Defekte oder beschädigte Geräte, Bauelemente oder Bau-
gruppen müssen unmittelbar durch den RUTHMANN-
Service oder durch von uns autorisiertes Personal ausge-
tauscht bzw. instand gesetzt werden.
• Nach Beendigung von Instandhaltungsarbeiten muss eine
Funktionskontrolle des Gerätes, der NOT-HALT-Schalter
und Sicherheitseinrichtungen durchgeführt werden. Alle
Schutzeinrichtungen müssen wieder ordnungsgemäß ange-
bracht sein.
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STEIGER
T 300.4
Instandhaltung
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr