9.4.4
9.4.4.1
9-44
Anmerkungen zur Durchführung von Inspektions- und Wartungs-
arbeiten
In den nachfolgenden Unterkapiteln werden Anmerkungen zur Durchführung
von Inspektions- und Wartungsarbeiten diverser Komponenten und Bau-
gruppen des Ruthmann-Steigers T 300.4 genannt.
Beleuchtung
Die Inspektion und Wartung der Beleuchtung des Fahrgestells
erfolgt nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstel-
lers.
• Die gesamte Beleuchtungsanlage, Blink-, Brems- und Rundumkenn-
leuchten etc. auf Funktion und Sauberkeit prüfen, gegebenenfalls reini-
gen.
• Defekte Leuchten müssen sofort instand gesetzt werden.
®
STEIGER
T 300.4
Instandhaltung
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr