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Unterlegplatte mit Ausfräsung
Die Unterlegplatte besteht aus Kunststoff. Die Unterseite ist gummiert. Dies
mindert eine Beschädigung des Untergrundes und erhöht die Rutschfestig-
keit. Durch die an der Oberseite eingebrachte Ausfräsung der Unterlegplatte
wird ein zusätzliches Maß an Sicherheit gegen Abrutschen des Steigers er-
zielt. An der Unterlegplatte angebrachte Griffmulden erleichtern den Umgang
mit der Platte.
• Grundsätzlich ist auch bei Verwendung der Unterlegplatten ein veränder-
liches Rutschverhalten, aufgrund von z. B. Witterungsbedingungen, wie
im Winter durch Schnee und Eis oder Feuchtigkeit bei Regen und / oder
Nebel, zu beachten. Hierdurch kann die Rutschfestigkeit gemindert sein.
• Die allgemeine Angabe zu zulässigen Flächenpressungen ist zu beach-
ten. Sich ändernde zulässige Flächenpressungen aufgrund von z. B. Wit-
terungsbedingungen sind zu berücksichtigen. Die Beanspruchung des
Untergrunds muss deutlich kleiner sein als die zulässige Flächenpres-
sung des Untergrunds (
siger Flächenpressung sind die Unterlegplatten entsprechend mit geeig-
neten Mitteln (Unterlegplatten und/oder Unterlegbohlen) großflächig zu
unterlegen.
• Die Unterlegplatten müssen unbeschädigt und frei von Eis, Öl, Fett und
sonstigen schmierenden Stoffen sein.
• Das Stapeln von mehreren der o. g. Unterlegplatten unter dem Stützteller
ist verboten!
• Es ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass der Stützteller nach dem Auf-
stellvorgang des Steigers sich eindeutig innerhalb der Ausfräsung befin-
det.
• Die Unterlegplatte darf nicht durch örtliche Überschreitung der zulässigen
Flächenpressung des Untergrunds, einseitig ins Erdreich gedrückt wer-
den. Dadurch könnte sich die Unterlegplatte so stark neigen, dass die
Stütze abrutschen könnte oder die Stütze beschädigt wird.
• Das Bedienpersonal ist nach wie vor für das sichere Aufstellen des
Steigers verantwortlich. Die Anwendung der Unterlegplatten ersetzt
nicht die Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals.
• Ggf. ist der Steiger durch andere geeignete Maßnahmen gegen Abrut-
schen zu sichern.
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STEIGER
T 300.4
Sonderausstattung
Kapitel 5.3.2.4.1 ). Bei unzureichender zuläs-
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr