Allgemeines
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
®
Rüssel
Arbeitsbühne
(Lastaufnahmemittel)
Nennlast
Zul. Personenzahl
Zuladung Bühne
Bühnenboden
Umwehrung
Rückhaltesystem
Inbetriebnahme
Verbindungsarm (Bühnen-Hubarm) zwi-
schen Trägersystem und Arbeitsbühne.
Lastträger, der unter Last in eine Arbeits-
position gebracht werden kann und von
dem aus Arbeiten ausgeführt werden
können; und der auf einer Konsole ste-
hend bewegt wird.
Nach DIN EN 280 werden fahrbare Hub-
arbeitsbühnen, bei denen sich die senk-
rechte Projektierung des Lastschwer-
punkts auch außerhalb der Kippkante be-
finden kann, in Gruppe B klassifiziert.
Höchstzulässige vertikale Belastung der
Arbeitsbühne, die durch das Gewicht von
Personen und Zuladung auf die Arbeits-
bühne einwirkt.
Höchstzulässige Anzahl von Personen in
der Arbeitsbühne.
Zulässige vertikale Belastung durch Be-
ladung der Arbeitsbühne mit Material und
Werkzeug in Abhängigkeit von der Per-
sonenlast, so dass die max. Nennlast
nicht überschritten wird.
Rutschhemmende Standfläche, die die
Nennlast trägt.
Offene oder geschlossene Schutzein-
richtung z. B. in Form eines allseitigen
Geländers, die das Herunterfallen von
Personen und Gegenstände vom Büh-
nenboden vermeiden soll.
Persönliche Schutzausrüstung, die das
Herausschleudern von Personen aus der
Arbeitsbühne vermeiden soll.
Vorbereitung des Ruthmann-Steigers
T 300.4 und des Aufstellortes, um den
Steiger sicher in Betrieb zu nehmen.
®
STEIGER
T 300.4
0-31