Instandhaltung
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BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Instandhaltung
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere
auch die Hinweise für den Betreiber des Kapitels 0.5.3 und die
Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Der Ruthmann-Steiger T 300.4 wurde nach grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen konzipiert und gebaut. An Ihnen liegt es, die Ein-
satzbereitschaft und Sicherheit des Steigers zu erhalten.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass alle vorge-
schriebenen Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsar-
beiten, als auch die jährliche Sachkundigenprüfung, entspre-
chend den Regeln für Arbeitsmittel der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
- DGUV Regel 100-500 - 2.10 „Betreiben von Hebebühnen"
regelmäßig nach
- DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfen von Hebebühnen",
gewissenhaft durchgeführt werden müssen. Anderenfalls leh-
nen wir jede Rechts- u. Sachmängelhaftung ab. Für die Aus-
führung der Arbeiten werden spezielle Fachkenntnisse voraus-
gesetzt, die im Rahmen dieser Anleitung nicht vermittelt werden
Kapitel 0.6, Begriffe „befähigte Person" und „Sachverstän-
(
diger" ).
Die „tägliche" Inspektionsarbeit darf durch das Bedienpersonal ausgeführt
werden (
Kapitel 1.1.3.1 ). Darüber hinaus dürfen die Inspektion, Wartung
und Instandsetzung nur durch beauftragte und dazu ausgebildete Personen
ausgeführt werden (
befähigte Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung
und zeitnahen beruflichen Tätigkeit sowie Unterweisung, als auch ihrer
Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen, Unfallverhütungs-
vorschriften und Funktion des Ruthmann-Steigers T 300.4 berechtigt sind,
die jeweiligen Arbeiten auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen
und vermeiden können.
Zur Instandhaltung, insbesondere zur Sachkundigenprüfung und zur Durch-
führung von Reparaturen empfehlen wir, auf unseren RUTHMANN-Service
oder auf von uns autorisiertes Personal zurückzugreifen.
Es dürfen nur original Ruthmann-Ersatzteile oder von uns genehmigte Er-
satzteile zur Instandsetzung verwendet werden. Bei Verwendung anderer
Teile erlischt unsere Rechts- u. Sachmängelhaftung.
Kapitel 1.1.3.2 ). „Dazu ausgebildete Personen" sind
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STEIGER
T 300.4
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