Notsteuersystem (Notablass)
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BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Notsteuersystem (Notablass)
! GEFAHR
Bei einem Defekt der Steuerung und der Notablass-
einrichtungen (Notsteuerung, Handpumpe, Mag-
netventile etc.) ist ein Notablass nicht gefahrlos
möglich!
➢ Zur Rettung des Bühnenpersonals ist bei einem
Defekt der Steuerung und der Notablasseinrich-
tungen sofort der Betrieb einzustellen und die
Feuerwehr zu rufen!
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere die
Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Das Notsteuersystem des Ruthmann-Steigers T 300.4 darf nur dem No-
tablass dienen oder zu Wartungszwecken eingesetzt werden!
Der Notablass des Ruthmann-Steigers T 300.4 darf nur in Notfällen und
im Einvernehmen mit dem Bedienpersonal erfolgen.
• Ausfall der Hauptantriebs-
kraft.
• Bedienpersonal in der Ar-
beitsbühne ist nicht mehr
in der Lage die betriebs-
mäßigen Steigerbewegun-
gen auszuführen.
• Ausfall der Elektrik / Elekt-
ronik (Extremfall)
Zuerst immer prüfen, ob ein NOT-HALT-Schalter gedrückt ist und
evtl. daher die Steuerung über die entsprechende Steuerstelle
nicht mehr möglich ist (
Notablass bei Ausfall der Hauptan-
triebskraft (Fahrzeugmotor, Hydraulik-
pumpe etc.) und Funktion der Elekt-
rik / Elektronik.
Notablass bei Funktion der Hauptan-
triebskraft und Funktion der Elektrik /
Elektronik.
Notablass bei Ausfall der Elektrik /
Elektronik.
Kapitel 6.1 ).
®
STEIGER
T 300.4
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