Wird die Sicherheitsabschaltung durch die eingeleiteten Steigerbewegungen
wieder aufgehoben, so kann nach Feststellung der Ursache, warum es zu
dieser Sicherheitsabschaltung gekommen ist, ggf. der betriebsmäßige Stei-
gerbetrieb wieder aufgenommen werden. Wird die Ursache nicht festgestellt
oder werden Mängel festgestellt, so ist der Betrieb sofort einzustellen. Erst
nach Beseitigung der Mängel darf der Betrieb wieder aufgenommen werden.
7-10
− Zuerst das Ausleger-Teleskop vollständig einfahren.
− Anschließend Ausleger in Mittelstellung zurückschwenken.
Ggf. ist vor dem Zurückschwenken der Ausleger anzuheben.
− Danach Ausleger senken.
− Rüssel abwärts bewegen.
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STEIGER
T 300.4
Notsteuersystem (Notablass)
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr