• Zum Ausfahren der Stützen muss ausreichender Freiraum vorhanden
• Die Stützteller müssen ordnungsgemäß waagerecht aufliegen und dürfen
• Die Räder des Fahrzeuges müssen entlastet, d. h. vom Boden abgeho-
• Die Aufstell-Neigung des Steigers ist mit der Neigungsanzeige zu kontrol-
• Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug verwindungsfrei ausgehoben
Voraussetzung:
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sein.
nicht verkanten. Sie müssen sich während des Aufstellvorganges frei be-
wegen können.
ben sein (Bodenfreiheit). Bei unzureichendem Stützenhub sind die
Stützteller entsprechend zu unterlegen.
lieren. Die zulässige Aufstell-Neigung darf nicht überschritten werden.
wird.
Die Abstützung muss so erfolgen, dass die Standsicherheit des
Ruthmann-Steigers T 300.4 immer gewährleistet ist.
✓ Untergrund hält den jeweiligen Belastungen der Abstützung stand,
✓ Teleskop eingefahren,
✓ Ausleger in Trägerauflage.
Sobald eine Stütze die Grundstellung verlässt, leuchtet die Kon-
trollleuchte GRUNDSTELLUNG am Steuerpult der Arbeitsbühne
auf.
Die Bedienung der STÜTZENSTEUERUNG darf aus Gründen
der Übersicht nur von der Seite (Stützensteuerstelle) erfolgen,
von der aus der für die Abstützung benötigte Raum voll eingese-
hen werden kann. Raum ggf. vorher absperren. Die linke Abstüt-
zung wird dabei mit der linken Stützensteuerstelle und die rechte
Abstützung mit der rechten Stützensteuerstelle bis Bodenberüh-
rung ausgefahren. Danach kann von einer Stützensteuerstelle
der Steiger ausgehoben werden. Nach Beendigung des Abstütz-
vorganges ist die jeweilige Tür der Stützensteuerung wieder zu
schließen.
Die Aufstell-Neigung des Ruthmann-Steigers T 300.4 ist mit der
elektronischen Libelle zu kontrollieren und ggf. durch Einzelsteu-
erung der Stützzylinder entsprechend der zul. Aufstell-Neigung
auszugleichen.
®
STEIGER
T 300.4
Bedienung
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr