1.1.2
1-2
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
Ein Einsatz des Ruthmann-Steigers T 300.4, bei dem eine besondere Ar-
beitsweise oder Arbeitsbedingung notwendig wird, die über die Betriebspa-
rameter und Anwendung der genannten bestimmungsgemäßen Verwen-
dung hinausgeht, bedarf der Zustimmung unsererseits.
Der Steiger darf nur von Personen verwendet, gewartet und instand gesetzt
werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind ( Ka-
pitel 1.1.3 ).
Die Personen müssen die Arbeitsbühne an der dafür festgelegten Zugangs-
stelle vom Boden aus betreten und verlassen. Von der Arbeitsbühne aus
steuern sie nach den Angaben dieser Betriebs- und Wartungsanleitung die
betriebsmäßigen Bewegungen, um die Arbeitsbühne zu den o. g. Arbeits-
plätzen zu bewegen.
Vorhersehbare Fehlanwendung
Der Ruthmann-Steiger T 300.4 darf u. a. nicht von Personen verwendet
werden:
die nicht volljährig sind,
die nicht im Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähig-
keiten sind, z. B. aufgrund von Krankheit,
die unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und sonstigen
Rauschmitteln stehen,
die nicht unterwiesen und eingewiesen sind.
Verwendungen über den im Kapitel 1.1.1 genannten Verwendungszweck
hinaus sind nicht zulässig. Der Ruthmann-Steiger T 300.4 darf u. a. nicht
verwendet werden:
zu Kranarbeiten,
zu Löscharbeiten,
zum Ziehen von Lasten und Anhängern,
zum Ziehen von Leitungen,
zum Transport von gefährlichen Gütern,
zum Transport von Material und Gütern in der Arbeitsbühne,
zum Transport von Personen von einer Ebene auf eine andere
Ebene, die dort die angehobene Arbeitsbühne verlassen bzw. be-
treten,
zu Strahlarbeiten (für Strahlarbeiten ist eine besondere Ausstat-
tung des Steigers erforderlich),
zum Ausüben von Sportarten, wie z. B. Bungee-Springen,
®
STEIGER
T 300.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr