Allgemeines
0.2.3
0.2.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
des Ruthmann-Steigers T 300.4, als auch die Instandhaltungsprozesse des
Ruthmann-Services, sind in einem zertifizierten Qualitätsmanagementsys-
tem nach EN ISO 9001:2015 eingebunden.
Eine aktuelle Ausfertigung des Zertifikats steht auf unserer Internetseite
„https://www.ruthmann.de" unter „Profil / Qualitätsmanagement" zur Verfü-
gung.
Rechts- und Sachmängelhaftung
Für den Ruthmann-Steiger T 300.4 gelten die zum Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses gültigen „Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für In-
landsgeschäfte" des VDMA's, soweit sie nicht abweichend davon schriftlich
vereinbart wurden. Hierin sind u. a. auch die Haftungsbedingungen für Per-
sonen- und Sachschäden mit dem bzw. am Ruthmann-Steiger T 300.4 ge-
regelt. Im Anspruchsfall wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren
RUTHMANN-Service.
Eigenmächtige Änderungen / Nachrüstungen
Mit der EU-Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung bescheinigen
wir die Konformität des Ruthmann-Steigers T 300.4, Fabrikations-Nr. 33905
mit den einschlägigen Bestimmungen der genannten Richtlinien zum Zeit-
punkt des erstmaligen Inverkehrbringens. Durch nachträgliche, eigenmäch-
tige Änderungen, wie z. B.
• das Anbringen oder Abbauen fest montierter Bauteile an die bzw. von
der Arbeitsbühne, sofern dies nicht durch diese Betriebs- und War-
tungsanleitung zulässig ist,
• Umbauten am Aufbau,
• das Anbringen oder Abbauen von Kofferaufbauten, Anhängerkupplun-
gen, Bordwänden, Seilwinden (z. B. Berge-/Zugwinden), Ladekrane
oder von sonstigen Aufbauten,
• Umbauten am Trägerfahrgestell,
• Auf- oder Ablastung des Trägerfahrgestells,
• die Unwirksammachung von Sicherheitseinrichtungen, das Verstellen
von Sicherheitsventilen,
• elektrotechnische Umbauten, wie z. B. an elektronischen Bauteilen
oder Geräten, Anschlüssen oder Verdrahtungen etc.
• Funktionsänderung und/oder Leistungsänderung des Steigers
• etc.
®
STEIGER
T 300.4
0-5