Instandhaltung
9.4.4.17
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Gelenkwelle der Hydraulikpumpe
! WARNUNG
Verletzungsgefahr durch rotierende Teile! Körper-
teile und Gliedmaße, wie Haare, Hände und auch
Kleidung können von der rotierenden Gelenkwelle
erfasst bzw. eingezogen werden!
Solange die Gelenkwelle rotiert, darf sich keine
Person unter dem Steiger im Gefahrenbereich
der Gelenkwelle aufhalten!
➢ Instandhaltungsarbeiten nur an einer stillstehen-
den Gelenkwelle ausführen. Fahrzeugmotor ab-
stellen und gegen versehentlich Inbetriebnahme
sichern. Zündschlüssel abziehen.
• Inspektion siehe Kapitel „Steiger komplett".
Weitere Prüfungen:
− Gelenkwelle auf normale Laufgeräusche und Vibrationen prüfen.
Bei jeglichem Auftreten von außergewöhnlichen Geräuschen, Vib-
rationen ist die Ursache festzustellen und der Mangel zu beheben.
− Lagerspiel der Zapfenkreuzgarnitur und Längsverschiebung prüfen.
Durch leichtes Anheben der Gelenke und der Längsverschiebung
prüfen, ob in diesen Bereichen ein sichtbares oder fühlbares Spiel
vorhanden ist.
− Flanschverbindungen auf festen Sitz prüfen. Anziehdrehmomente
siehe Kapitel „Schraubenverbindungen".
• Gelenkwelle ggf. reinigen.
HINWEIS
Dampfstrahler oder Hochdruckreiniger können die
Dichtungen der Gelenkwelle beschädigen!
Keinen Dampfstrahler oder Hochdruckreiniger
Keine aggressiven chemischen Reinigungsmittel
➢ Zur Reinigung ein weiches Tuch, Schwamm oder
• Bei einer evtl. Demontage darf der Wuchtzustand der Gelenkwelle auf
keinen Fall geändert werden. Profilteile dürfen nicht verdreht oder ver-
tauscht werden.
verwenden!
verwenden!
Ähnliches verwenden.
®
STEIGER
T 300.4
9-63