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Persönliche Schutzausrüstung - Time Ruthmann Steiger T 300.4 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Fahrbare hubarbeitsbühne
Inhaltsverzeichnis
Verwendungszweck und Sicherheitshinweise
1.4
BA.DEU.24-33905-01-02-FTA-jr
Persönliche Schutzausrüstung
Ist es durch betriebstechnische und organisatorische Maßnahmen nicht aus-
geschlossen, dass das Personal Unfall-, Gesundheits- oder Sicherheitsge-
fahren ausgesetzt ist, so muss das Personal eine geeignete persönliche
Schutzausrüstung (PSA) tragen. Die Priorität der Schutzmaßnahmen ist bei
der Auswahl zu berücksichtigen:
1. Technische Schutzmaßnahmen. (z. B. Trennung der Gefahrstelle ge-
genüber dem Arbeitsbereich durch z. B. Gehäuse, Abdeckungen, Hau-
ben, Abschirmung/Kapselung, Schutzgitter, Verkleidungen, Zäune, Ab-
schrankung, Isolation etc.)
2. Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Zugangsbeschränkungen,
Unterweisungen, Warnhinweise etc.)
3. Personenbezogene Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstun-
gen, z. B. Sicherheitsschuhe, Rückhaltesystem gegen Absturz, Schutz-
helm, Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung
etc.)
Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung ist auf das erforderliche Mi-
nimum zu beschränken. Sie ist je nach Einsatzfall des Steigers anzupassen
und beruht auf das Resümee der Gefährdungsbeurteilung. Die persönliche
Schutzausrüstung muss während des gesamten Einsatzes in einem ord-
nungsgemäßen Zustand gehalten werden.
Tragen Sie, wenn Sie die Arbeitsbühne betreten, geeignetes Schuhwerk
(z. B. Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Profilsohle), um z. B. eine
Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahr zu vermeiden. Passen Sie das Schuhwerk
bzw. die Schuhsohle auch den Witterungsbedingungen an. Das Schuhwerk
soll Ihnen immer einen sicheren Halt geben.
Wir empfehlen, um die Sicherheit zu erhöhen, während des Steigerbe-
triebs in der Arbeitsbühne ein Rückhaltesystem gegen Absturz anzulegen.
Die Anschlagpunkte (Halteösen) in der Arbeitsbühne sind hierfür entspre-
chend gekennzeichnet (
Das Rückhaltesystem kann z. B. aus einem Sicherheitsgeschirr nach DIN
EN 361 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurte -" und
einem automatisch verstellbaren Höhensicherungsgerät nach DIN EN 360
„Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Höhensicherungsgeräte -"
mit energieabsorbierender Funktion bestehen. Entsprechend der Normaus-
legung für Anschlagpunkte in Arbeitsbühnen muss die Fangbremse des Hö-
hensicherungsgerätes die Fangkraft auf unter 3 kN reduzieren. Auch wenn
es sich bei dem Sicherheitsgeschirr nach DIN EN 361 entsprechend der
Normbezeichnung um einen Auffanggurt handelt, ist das Sicherheitsgeschirr
in Verbindung mit dem Höhensicherungsgerät als Rückhaltesystem zu se-
hen. Die Person soll im Gefahrenfall innerhalb der Arbeitsbühne gehalten
und nicht hinausgeschleudert werden. Allgemein sind Sicherheitsgeschirre
Kapitel „Bildzeichen auf Sicherheitsschilder").
®
STEIGER
T 300.4
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