Sonderausstattung
10.3
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Unterlegplatte mit Ausfräsung
Die Unterlegplatte besteht aus Kunststoff. Die Unterseite ist gummiert. Dies
mindert eine Beschädigung des Untergrundes und erhöht die Rutschfestig-
keit. Durch die an der Oberseite eingebrachte Ausfräsung der Unterlegplat-
te wird ein zusätzliches Maß an Sicherheit gegen Abrutschen des Steigers
erzielt. An der Unterlegplatte angebrachte Griffmulden erleichtern das
Handling der Platte.
Grundsätzlich ist auch bei Verwendung der Unterlegplatten ein verän-
derliches Rutschverhalten, aufgrund von z. B. Witterungsbedingungen,
wie im Winter durch Schnee und Eis oder Feuchtigkeit bei Regen und /
oder Nebel, zu beachten. Hierdurch kann die Rutschfestigkeit gemindert
sein.
Die allgemeine Angabe zu zulässigen Flächenpressungen ist zu beach-
ten. Sich ändernde zulässige Flächenpressungen aufgrund von z. B.
Witterungsbedingungen sind zu berücksichtigen. Die Beanspruchung
des Untergrunds muss deutlich kleiner sein, als die zulässige Flächen-
pressung des Untergrunds (
zulässiger Flächenpressung sind die Unterlegplatten entsprechend mit
geeigneten Mitteln (Unterlegplatten und/oder Unterlegbohlen) großflä-
chig zu unterlegen.
Die Unterlegplatten müssen unbeschädigt und frei von Eis, Öl, Fett und
sonstigen schmierenden Stoffen sein.
Das Stapeln von mehreren der o. g. Unterlegplatten unter dem Stütztel-
ler ist verboten!
Es ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass der Stützteller nach dem Auf-
stellvorgang des Steigers sich eindeutig innerhalb der Ausfräsung befin-
det.
Die Unterlegplatte darf nicht durch örtliche Überschreitung der zulässi-
gen Flächenpressung des Untergrunds, einseitig ins Erdreich gedrückt
werden. Dadurch könnte sich die Unterlegplatte so stark neigen, dass
die Stütze abrutschen könnte oder die Stütze beschädigt wird.
Das Bedienpersonal ist nach wie vor für das sichere Aufstellen des
Steigers verantwortlich. Die Anwendung der Unterlegplatten ersetzt
nicht die Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals.
Ggf. ist der Steiger durch andere geeignete Maßnahmen gegen Abrut-
schen zu sichern.
Kapitel 5.3.2.4.1 ). Bei unzureichender
- Umsturzgefahr! -
- Umsturzgefahr! -
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STEIGER
TB 300
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