Instandhaltung
9.4.4.19
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Sperrventile an Hydraulikzylindern
Inspektion siehe Kapitel „Hydraulikanlage".
Weitere Prüfungen:
Dichtigkeit mit zulässiger Belastung prüfen:
Arbeitsbühne mit Nennlast belasten,
Abstützung ausfahren,
Ausleger heben,
Teleskop ausfahren.
Steiger in der Position verharren lassen. Über einen Zeitraum von
5 Minuten darf keine Lageveränderung feststellbar sein. Mit dieser
Prüfung wird gleichzeitig auch die Dichtigkeit der druckbeauf-
schlagten Kolbenseite der Hydraulikzylinder kontrolliert. An den
Kolbendichtungen darf keine Hydraulikflüssigkeit überströmen.
Tritt eine Lageveränderung ein, ist die Ursache festzustellen und
der Mangel umgehend zu beheben! An den Ventilen, Verschrau-
bungen und Dichtungen dürfen keine Leckagen auftreten.
Ventile gegebenenfalls von außen reinigen. Keinen Hochdruckreiniger
und chemische Reinigungsmittel verwenden.
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STEIGER
TB 300
9-59