Notsteuersystem (Notablass)
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BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Notsteuersystem (Notablass)
! GEFAHR
Bei einem Defekt der Steuerung und der Notablas-
seinrichtungen (Notsteuerung, Handpumpe, Mag-
netventile, etc.) ist ein Notablass nicht gefahrlos
möglich!
Zur Rettung des Bühnenpersonals ist bei einem
Defekt der Steuerung und der Notablasseinrich-
tungen sofort der Betrieb einzustellen und die
Feuerwehr zu rufen!
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere
die Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Das Notsteuersystem des Ruthmann-Steigers TB 300 darf nur dem
Notablass dienen oder zu Wartungszwecken eingesetzt werden!
Der Notablass des Ruthmann-Steigers TB 300 darf nur in Notfällen
und im Einvernehmen mit dem Bedienpersonal erfolgen.
Ausfall der Hauptantriebs-
kraft.
Bedienpersonal in der Ar-
beitsbühne ist nicht mehr
in der Lage die betriebs-
mäßigen Steigerbewegun-
gen auszuführen.
Ausfall der Elektrik / Elekt-
ronik (Extremfall)
Zuerst immer prüfen, ob ein NOT-HALT-Schalter gedrückt ist
und evtl. daher die Steuerung über die entsprechende Steuer-
stelle nicht mehr möglich ist (
Notablass bei Ausfall der Hauptan-
triebskraft (Fahrzeugmotor, Hydrau-
likpumpe etc.) und Funktion der
Elektrik / Elektronik.
Notablass bei Funktion der Hauptan-
triebskraft und Funktion der Elektrik /
Elektronik.
Notablass bei Ausfall der Elektrik /
Elektronik.
Kapitel 6.1 ).
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STEIGER
TB 300
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