6.5.5
6-36
Ausleger und Arbeitsbühne bewegen
Bewegungen des Auslegers und der Arbeitsbühne sind nur zulässig, wenn
der Ruthmann-Steiger TB 300 ordnungsgemäß abgestützt ist (
6.5.3 ).
! WARNUNG
Durch Steigerbewegungen können andere Perso-
nen gefährdet, Sachgegenstände und der Ruth-
mann-Steiger TB 300 selbst beschädigt werden.
Der Steiger kann durch Anstoßen z. B. an Gegen-
stände so beschädigt werden, dass die Sicherheit
der Personen in der Arbeitsbühne nicht mehr ge-
währleistet ist. Funktionswichtige Bauteile (z. B.
Lagerbolzen, Hydraulikbauteile, etc.) können be-
schädigt oder abgerissen werden, welches zu
schweren Unfällen führen kann!
Das Anstoßen des Steigers an ein Hindernis /
Gegenstand, das Anstoßen der Arbeitsbühne
und das Anstoßen des Auslegersystems sind
verboten!
Das Bedienpersonal muss bei allen Steigerbe-
wegungen darauf achten, dass es sich und an-
dere Personen nicht gefährdet!
Die betriebsmäßigen Auslegerbewegungen mit
dem Steuerpult der Arbeitsbühne ausführen.
Steigerbewegungen sind nur zulässig, wenn der
Arbeitsbereich einzusehen ist. Das betrifft auch
den Bereich unter der Arbeitsbühne.
Voraussetzung:
Ruthmann-Steiger TB 300 ordnungsgemäß abgestützt.
Am Steuerpult leuchten bei ordnungsgemäßer Abstützung folgende Kon-
trollleuchten:
Komponente
Kontrollleuchte
GRUNDSTELLUNG
®
STEIGER
TB 300
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Ausführung am Steuerpult
leuchtet
Bedienung
Kapitel
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr