Bedienung
6.5.4
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Abstützung bewegen
! GEFAHR
Umsturzgefahr durch Nachgeben der Abstützung!
Die Standsicherheit des Steigers kann gemindert
werden durch:
Der Untergrund muss den jeweiligen Belastun-
gen der Abstützung standhalten ( Kapitel
5.3.2.4 ). Die Stützkräfte sind an den einzelnen
Stützen
TB 300 darf nur mit geeigneten Ruthmann-
Unterlegplatten (Sonderausstattung) oder ande-
ren geeigneten Unterlagen aufgestellt werden.
Die ordnungsgemäße Abstützung muss auch
während des Betriebes überwacht werden. Ins-
besondere sind z. B. nach Arbeitspausen die
ausgefahrene Abstützung und die Aufstell-
Neigung des Steigers zu kontrollieren!
Der Steigerbetrieb ist sofort einzustellen, wenn
die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Vor dem Abstützen des Ruthmann-Steigers TB 300 sind der Arbeitsbereich
und die dafür erforderliche Abstützbasis festzulegen. Es sind u. a. folgende
Abstützbasen möglich:
Volle Abstützung
Alle Abstützarme horizontal vollständig ausgefahren.
Einseitige Abstützung im Fahrzeugprofil
Die Abstützarme bleiben einseitig horizontal vollständig eingefah-
ren. Auf der gegenüberliegenden Seite sind sie horizontal ausge-
fahren.
Beidseitige Abstützung im Fahrzeugprofil
Die Abstützarme bleiben beidseitig horizontal vollständig eingefah-
ren.
Minimalabstützung
Die Abstützarme bleiben beidseitig horizontal vollständig eingefah-
ren. Die hinteren Stützen haben Bodenkontakt - die vorderen Stüt-
zen sind beliebig.
Änderung der Bodenverhältnisse,
Einsinken einer Stütze,
Leckage der Stützenhydraulik.
angegeben.
Der
®
STEIGER
TB 300
Ruthmann-Steiger
6-19