Inbetriebnahme
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5.1
BA.DEU.22-33165-01-10-FTA-jr
Inbetriebnahme
Sollten Mängel während der Inbetriebnahme festgestellt werden, so
darf der Betrieb nicht aufgenommen werden. Erst nach Beseitigung
der Mängel darf der Betrieb aufgenommen werden.
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere
die Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Definition der Transportanordnung und Grundstellung
Die Transportanordnung und Grundstellung sind identisch.
Stellung der Komponenten
Komponente
Abstützung
Stütze vorne links
Stütze vorne rechts
Stütze hinten links
Stütze hinten rechts
Ausleger
Turm
Teleskop
Trägersystem
Arbeitsbühne
Tür
®
STEIGER
TB 300
Position
eingefahren
eingefahren
eingefahren
eingefahren
Mittelstellung
eingefahren
in Trägerauflage
geschlossen
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