Speicher verwalten und rekonfigurieren
Die Bearbeitung des Kommandos umfasst zunächst Aktionen des Gastsystems (Haupt-
speicher-Reduktion im Gastsystem), dann auch Aktionen von VM2000 und in der Firm-
ware-Komponente der VM (SQ-Server).
i
Überwachen einer Hauptspeicher-Rekonfiguration mit Jobvariablen (MONJV)
Bei der Einleitung der Hauptspeicher-Rekonfiguration durch den VM2000-Administrator mit
/EXTEND-VM-MEMORY
(MONJV, monitoring jobvariable) festgelegt werden.
Der Ablageort und die Gültigkeit der MONJV richten sich nach der Ablaufumgebung des
Kommando-Senders. VM2000 verwaltet und aktualisiert die MONJV solange die Haupt-
speicher-Rekonfiguration läuft. Durch geeignete Prozeduren kann die VM2000-Administra-
tion automatisch auf die in der MONJV abgelegten Informationen reagieren und so die
VM2000-Administration erleichtern.
Allgemeines zu Jobvariablen unter VM2000 finden Sie auf
Ein Beispiel für den Einsatz der MONJV zur Überwachung einer Hauptspeicher-Rekonfigu-
ration finden Sie auf
Beginn und Ende der Überwachung
Die MONJV zur Überwachung der VM wird beim Start der Hauptspeicher-Rekonfiguration
mit
/EXTEND-VM-MEMORY
eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Überwachung der Hauptspeicher-Rekonfigu-
ration, die MONJV wird von VM2000 versorgt.
Existiert bereits eine MONJV mit dem angegebenen Namen, so kann im Operanden
PASSWORD
Die Überwachung endet mit dem regulären Ende oder dem Abbruch der Hauptspeicher-
Rekonfiguration. Die MONJV bleibt auch nach dem Ende der Überwachung als Benutzer-
Jobvariable ohne MONJV-Schutz erhalten.
Schutz der MONJV
Siehe gleichnamigen Abschnitt auf
Ablageort der MONJV
Siehe gleichnamigen Abschnitt auf
272
Wird der Hauptspeicher einer VM verkleinert, muss die Last des Gastsystems ent-
sprechend reduziert werden.
oder
/REDUCE-VM-MEMORY
Seite
274.
oder
ein Kennwort zur Prüfung der Zugriffsberechtigung angegeben werden.
kann dazu eine überwachende Jobvariable
durch die Angabe des Operanden
/REDUCE-VM-MEMORY
Seite
149.
Seite
149.
Verwalten von VM2000
Seite
148.
U5183-J-Z125-12
MONJV
JV-