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Verpflichtung Werkstattbetreiber - Bosch BSA 4 Serie Benutzerhinweise

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6 | Brake Test Equipment | Geltungsbereich
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Produkten
vorgenommen werden. Unsere Produkte dürfen nur mit
Originalzubehör und Originalersatzteilen verwendet
werden. Andernfalls entfallen sämtliche Gewährleis-
tungsansprüche.
Das vorliegende Produkt darf nur mit den von
Beissbarth freigegebenen Betriebssystemen betrieben
werden. Wird das Produkt mit einem anderen als dem
freigegebenen Betriebs system betrieben, so erlischt
hierdurch unsere Gewährleistungspflicht nach Maßgabe
unserer Lieferbedingungen. Des Weiteren können wir
für Schäden und Folgeschäden, die ihre Ursache in der
Verwendung eines nicht freigegebenen Betriebssystems
haben, keine Haftung übernehmen.
2.4

Verpflichtung Werkstattbetreiber

Im unmittelbaren Bereich der Produkte ist zwingendes
Rauchverbot. Der Werkstattbetreiber muss entspre-
chende Hinweisschilder montieren.
Der Werkstattbetreiber hat die Verpflichtung folgende
Maßnahmen zur Verhütung und Vermeidung zu gewähr-
leisten und durchzuführen:
R
Vermeidung von Unfällen
R
Verhütung von Berufskrankheiten
R
Vermeidung arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
R
Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der
Arbeit
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass hyd-
raulische Anlagen und Betriebsmittel den hydraulischen
Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand
gehalten werden. Nur Fachkräfte dürfen die Arbeiten
durchführen. Oder unter Leitung und Aufsicht von Fach-
kräften dürfen die Arbeiten durchgeführt werden.
Der Werkstattbetreiber muss sicherstellen, dass nur
beauftragtes und geschultes Personal an dem Bremsen-
prüfstand oder der Prüfstraße tätig wird.
Vorschriften für elektrische Anlagen (DGUV Vor-
schrift 3)
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vor-
schrift 3" (früher BGV A3) bindend. In allen anderen Län-
dern die entsprechenden nationalen Vorschriften oder
Gesetze oder Anordnungen befolgen.
|
1 691 696 900
2017-04-28
Grundregeln
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass elektri-
sche Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen
Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand
gehalten werden. Elektrofachkräfte dürfen die Arbeiten
durchführen oder unter Leitung und Aufsicht von Elektro-
fachkräften dürfen die Arbeiten durchgeführt werden.
Wenn bei einer elektrischen Anlage oder einem elektri-
schen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt wird, muss
der Werkstattbetreiber dafür sorgen, dass der Mangel
unverzüglich behoben wird. Wenn bis zur Behebung
des Mangels eine dringende Gefahr besteht, muss der
Werkstattbetreiber die elektrische Anlage oder das elek-
trische Betriebsmittel sperren.
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
R
Der Werkstattbetreiber sorgt dafür, dass die elektri-
schen Anlagen und Betriebsmittel auf ordnungsge-
mäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfung wird
durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt:
$
Vor Erstinbetriebnahme.
$
Nach Änderung oder Instandsetzung vor Wieder-
inbetriebnahme.
$
In bestimmtem Wartungsintervall. Fristen so
bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen
gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt
werden.
R
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten.
R
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüf-
buch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
Robert Bosch GmbH

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