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Sicherer Umgang; Bremsenprüfstand Und Prüfstraße; Vor Der Prüfung; Nichtbenutzung - Bosch BSA 4 Serie Benutzerhinweise

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4.

Sicherer Umgang

4.1
Bremsenprüfstand und Prüfstraße
4.1.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
Alle Sicherheitshinweise und Gefahrenhinweise be-
achten und vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise ständig
am Einsatzort griffbereit aufbewahren.
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen
können, umgehend beseitigen.
Als Betreiber sicherstellen, dass die Anzeigefunktio-
nen während des Betriebs sichtbar sind.
4.1.2

Nichtbenutzung

Auf dem Bremsenprüfstand oder der Prüfstraße kei-
ne Fahrzeuge stehen lassen.
Wenn der Bremsenprüfstand oder die Prüfstraße im
Verkehrsweg der Werkstatt liegt oder an einem für
das Publikum zugänglichen Ort liegt, den Bremsen-
prüfstand oder die Prüfstraße bei Nichtbenutzung
abschranken oder abdecken.
4.2
Bremsenprüfstand
4.2.1
Sicherheitseinrichtungen
Wenn das Fahrzeug während der Bremsprüfung den
Rollensatz verlässt oder wenn sich die Tastrollen
nach oben bewegen, werden die Antriebsrollen auto-
matisch ausgeschaltet.
Wenn die Bremskraft größer wird als die Reibkraft
zwischen dem Rad und den Prüfrollen, beginnt das
Rad zu schlupfen (blockieren). Die Prüfstandsteue-
rung schaltet dann die Antriebsrollen automatisch ab.
i
Bei zu großer Differenz zwischen Rollengeschwin-
digkeit und Radgeschwindigkeit (> 25 %) wird nicht
mehr die Bremskraft gemessen, sondern die Reib-
kraft zwischen Rad und Prüfrolle. Das Messergebnis
ist für die Bremsenprüfung unbrauchbar. Durch die
Schlupfüberwachung wird außerdem eine Beschädi-
gung des Reifens verhindert.
Wenn die Antriebsrollen mehr als 60 Sekunden lau-
fen, ohne dass eine Bremsenprüfung durchgeführt
wurde, schaltet die Prüfstandsteuerung die Antriebs-
rollen automatisch abgeschaltet.
Robert Bosch GmbH
Sicherer Umgang | Brake Test Equipment | 13
4.2.2
Vor der Prüfung
Alle erforderlichen Konfigurationseinstellungen so-
wie die Kalibrierung der Sensoren muss der Service-
techniker durchführen.
Vor der Erstinbetriebnahme und anschließend regel-
mäßig mindestens alle 2 Jahre müssen die Sicher-
heitseinrichtungen von einem Sachkundigen geprüft
werden (Stückprüfung).
Bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen.
Den Rand der Grube dauerhaft und jederzeit erkenn-
bar durch Warnanstrich (DIN 4844) kennzeichnen.
Angegebene Prüflast nicht überschreiten (siehe Pro-
duktbeschreibung).
Verletzungsgefahr für Personen im Bereich der
Prüfrollen!
Sicherheitsmaßnahmen:
Vor dem Betrieb vergewissern, dass kein Fahrzeug
im Prüfstand steht.
Vor dem Einschalten des Bremsenprüfstands oder
der Prüfstraße am Hauptschalter vergewissern, dass
sich keine Personen im Bereich des Rollensatzes
aufhalten.
de
|
1 691 696 900
2017-04-28

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