4.
Sicherer Umgang
4.1
Bremsenprüfstand und Prüfstraße
4.1.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
¶
Alle Sicherheitshinweise und Gefahrenhinweise be-
achten und vollzählig in lesbarem Zustand halten.
¶
Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise ständig
am Einsatzort griffbereit aufbewahren.
¶
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen
können, umgehend beseitigen.
¶
Als Betreiber sicherstellen, dass die Anzeigefunktio-
nen während des Betriebs sichtbar sind.
4.1.2
Nichtbenutzung
¶
Auf dem Bremsenprüfstand oder der Prüfstraße kei-
ne Fahrzeuge stehen lassen.
¶
Wenn der Bremsenprüfstand oder die Prüfstraße im
Verkehrsweg der Werkstatt liegt oder an einem für
das Publikum zugänglichen Ort liegt, den Bremsen-
prüfstand oder die Prüfstraße bei Nichtbenutzung
abschranken oder abdecken.
4.2
Bremsenprüfstand
4.2.1
Sicherheitseinrichtungen
¶
Wenn das Fahrzeug während der Bremsprüfung den
Rollensatz verlässt oder wenn sich die Tastrollen
nach oben bewegen, werden die Antriebsrollen auto-
matisch ausgeschaltet.
¶
Wenn die Bremskraft größer wird als die Reibkraft
zwischen dem Rad und den Prüfrollen, beginnt das
Rad zu schlupfen (blockieren). Die Prüfstandsteue-
rung schaltet dann die Antriebsrollen automatisch ab.
i
Bei zu großer Differenz zwischen Rollengeschwin-
digkeit und Radgeschwindigkeit (> 25 %) wird nicht
mehr die Bremskraft gemessen, sondern die Reib-
kraft zwischen Rad und Prüfrolle. Das Messergebnis
ist für die Bremsenprüfung unbrauchbar. Durch die
Schlupfüberwachung wird außerdem eine Beschädi-
gung des Reifens verhindert.
¶
Wenn die Antriebsrollen mehr als 60 Sekunden lau-
fen, ohne dass eine Bremsenprüfung durchgeführt
wurde, schaltet die Prüfstandsteuerung die Antriebs-
rollen automatisch abgeschaltet.
Robert Bosch GmbH
Sicherer Umgang | Brake Test Equipment | 13
4.2.2
Vor der Prüfung
¶
Alle erforderlichen Konfigurationseinstellungen so-
wie die Kalibrierung der Sensoren muss der Service-
techniker durchführen.
¶
Vor der Erstinbetriebnahme und anschließend regel-
mäßig mindestens alle 2 Jahre müssen die Sicher-
heitseinrichtungen von einem Sachkundigen geprüft
werden (Stückprüfung).
¶
Bestimmungsgemäßen Gebrauch sicherstellen.
¶
Den Rand der Grube dauerhaft und jederzeit erkenn-
bar durch Warnanstrich (DIN 4844) kennzeichnen.
¶
Angegebene Prüflast nicht überschreiten (siehe Pro-
duktbeschreibung).
Verletzungsgefahr für Personen im Bereich der
Prüfrollen!
Sicherheitsmaßnahmen:
¶
Vor dem Betrieb vergewissern, dass kein Fahrzeug
im Prüfstand steht.
¶
Vor dem Einschalten des Bremsenprüfstands oder
der Prüfstraße am Hauptschalter vergewissern, dass
sich keine Personen im Bereich des Rollensatzes
aufhalten.
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2017-04-28