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Wichtige Hinweise; Vereinbarung; Benutzergruppe; Verpflichtung Des Unternehmers - Bosch MOT 240 Bedienungsanleitung

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1.

Wichtige Hinweise

Vor der Inbetriebnahme, dem Anschluss und
der Bedienung von Testgeräten ist es unbe-
dingt erforderlich, die Bedienungsanweisung/
Betriebsanleitung und besonders die Sicher-
heitshinweise sorgfältig durchzuarbeiten. Da-
mit schließen Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit
und um Schäden am Gerät zu vermeiden, Unsicherheiten im
Umgang mit Testgeräten und damit verbundene Sicherheits-
risiken von vornherein aus.
1.1

Vereinbarung

Durch Benutzung des Produkts erkennen Sie die folgenden
Bestimmungen an:
Urheberrecht
Software und Daten sind Eigentum der Robert Bosch GmbH
oder deren Lieferanten und durch Urheberrechtsgesetze, inter-
nationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften ge-
gen Vervielfältigung geschützt. Vervielfältigung oder Veräuße-
rung von Daten und Software oder eines Teiles davon sind
unzulässig und strafbar; im Falle von Zuwiderhandlungen behält
sich die Robert Bosch GmbH strafrechtliche Verfolgung und
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Haftung
Alle Daten in diesem Programm beruhen soweit möglich auf
Hersteller- und Importeurangaben. Die Robert Bosch GmbH
übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
von Software und Daten; eine Haftung für Schäden, die durch
fehlerhafte Software und Daten entstehen, ist ausgeschlossen.
Auf jeden Fall ist die Haftung der Robert Bosch GmbH auf den
Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für dieses Produkt
bezahlt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der
Robert Bosch GmbH verursacht wurden.
Gewährleistung
Die Verwendung von nicht freigegebener Hard- und Software
führt zu einer Veränderung unserer Produkte und somit zum
Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung, auch wenn
die Hard- bzw. Software inzwischen wieder entfernt oder ge-
löscht worden ist.
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Erzeugnissen vorge-
nommen werden. Unsere Erzeugnisse dürfen nur mit Originalzu-
behör / Originalersatzteile verwendet werden.
Andernfalls entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
Vorliegendes Bosch-Prüfgerät darf nur mit den von Bosch freige-
gebenen Betriebssystemen betrieben werden. Wird das Bosch-
Prüfgerät mit einem anderen als dem freigegebenen Betriebs-
system betrieben, so erlischt hierdurch unsere Gewährleistungs-
pflicht nach Maßgabe unserer Lieferungsbedingungen. Des
weiteren können wir für Schäden und Folgeschäden, die ihre
Ursache in der Verwendung eines nicht freigegebenen Betriebs-
system haben, keine Haftung übernehmen.
1.2

Benutzergruppe

Dieses Produkt darf nur vom ausgebildeten und eingewiesenen
Fachpersonal, wie Kfz-Mechaniker, -Elektriker, -Meister, -Tech-
niker und -Ingenieure, in der Kraftfahrzeugbranche benutzt
werden.
1.3

Verpflichtung des Unternehmers

Der Unternehmer hat die Verpflichtung, alle Maßnahmen zur
Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren und Maßnahmen zur menschengerechten
Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten und durchzuführen. Für
den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die Unfallverhü-
tungsvorschrift der Berufsgenossenschaft „Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel nach BGV A2 (alt VBG 4) bindend. In allen
anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschrif-
ten oder Gesetze oder Anordnungen zu befolgen.
Grundregeln
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen
und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechni-
schen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandge-
halten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechni-
schen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebs-
mittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht
oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unter-
nehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben
wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu
sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebs-
mittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Prüfungen (am Beispiel Deutschland)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zu-
stand geprüft werden:
1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Än-
derung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetrieb-
nahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die Prüfung vor der ersten
Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Unterneh-
mer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmun-
gen der Unfallverhütungsvorschrift(en) entsprechend be-
schaffen sind.
2. In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu
bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerech-
net werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotech-
nischen Regeln zu beachten.
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit
bestimmten Eintragungen zu führen.
7

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