2 Sicherheit
Besonders die untenstehenden Risiken müssen beachtet werden:
−
Quetsch-, Stoß- und Schnittverletzungen:
−
zwischen den Achsen des Roboters
−
zwischen dem Roboter und der Montagefläche
−
zwischen dem Gestänge des Roboters
−
Quetsch- und Schnittverletzungen:
−
zwischen dem Roboter / dem Werkzeug und anderen Objekten
−
zwischen dem Roboter / dem Werkzeug und festen Oberflächen
−
Stoßverletzungen durch den Roboter
−
Quetsch- und Schnittverletzungen durch scharfe Kanten:
−
des Roboters
−
des Werkzeugs
−
von Werkstücken
−
Kippen oder Herunterfallen des Roboters.
−
während des Transports
−
der Montage
−
im Betrieb (durch unzureichender Befestigung)
−
Herumschleudern oder Herunterfallen von Werkzeugen / Werkstücken
(durch falsche Montage, Auslegung, Programmierung oder Unterbrechung der Energiezu-
fuhr des Roboters bzw. des Endeffektors)
−
Elektrische Gefährdungen bei Kontakt von Baugruppen mit Flüssigkeiten.
−
Sturzgefahr durch herumliegende Leitungen
−
Gefahr durch falsche Integration in das Steuersystem einer Gesamtanlage.
−
Gefahr durch unzureichende Integration in den übergeordneten NOT-HALT-Kreis.
2.4.3
Betriebsverantwortlicher
GEFAHR!
Mögliche Personenschäden durch unsicheren Zustand der Anlage
Der Betreiber des Robotersystems ist verpflichtet am Aufstellort einen Betriebsverantwort-
lichen zu benennen.
Der Betriebsverantwortliche ist verpflichtet, das Robotersystem nur in einwandfreiem und
sicherheitsunbedenklichem Zustand zu betreiben.
Der Betriebsverantwortliche verpflichtet sich darüber hinaus,
−
nur Personen am Robotersystem arbeiten zu lassen, die mit den grundlegenden Vorschrif-
ten über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Robo-
tersystems durch die Firma fruitcore robotics GmbH oder durch von der Firma fruitcore ro-
botics GmbH autorisiertes Personal geschult worden sind.
−
nur Personen am Robotersystem arbeiten zu lassen, die die BA gelesen, verstanden und
durch Ihre Unterschrift bestätigt haben (siehe Arbeits- und Sicherheitseinweisung).
−
die Zuständigkeit des Personals für Bedienen, Umrüsten, Instandhalten und Instandsetzen
klar festzulegen.
−
das sicherheitsbewusste Verhalten des Personals zu überwachen,
−
das Transport- und Bedienungspersonal zum Tragen von Schutzkleidung anzuhalten,
−
dem Personal die notwendige Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Durch Kontrollen muss der Betriebsverantwortliche das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals überprüfen.
Fru01_BA_HORST-Robotersystem_V1-2_DE_20200302 / Version 1.2 /02.03.2020
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