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Betriebsverantwortlicher - fruitcore robotics HORST Originalbetriebsanleitung

Robotersystem
Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheit
Besonders die untenstehenden Risiken müssen beachtet werden:
Quetsch-, Stoß- und Schnittverletzungen:
zwischen den Achsen des Roboters
zwischen dem Roboter und der Montagefläche
zwischen dem Gestänge des Roboters
Quetsch- und Schnittverletzungen:
zwischen dem Roboter / dem Werkzeug und anderen Objekten
zwischen dem Roboter / dem Werkzeug und festen Oberflächen
Stoßverletzungen durch den Roboter
Quetsch- und Schnittverletzungen durch scharfe Kanten:
des Roboters
des Werkzeugs
von Werkstücken
Kippen oder Herunterfallen des Roboters.
während des Transports
der Montage
im Betrieb (durch unzureichender Befestigung)
Herumschleudern oder Herunterfallen von Werkzeugen / Werkstücken
(durch falsche Montage, Auslegung, Programmierung oder Unterbrechung der Energiezu-
fuhr des Roboters bzw. des Endeffektors)
Elektrische Gefährdungen bei Kontakt von Baugruppen mit Flüssigkeiten.
Sturzgefahr durch herumliegende Leitungen
Gefahr durch falsche Integration in das Steuersystem einer Gesamtanlage.
Gefahr durch unzureichende Integration in den übergeordneten NOT-HALT-Kreis.
2.4.3

Betriebsverantwortlicher

GEFAHR!
Mögliche Personenschäden durch unsicheren Zustand der Anlage
 Der Betreiber des Robotersystems ist verpflichtet am Aufstellort einen Betriebsverantwort-
lichen zu benennen.
Der Betriebsverantwortliche ist verpflichtet, das Robotersystem nur in einwandfreiem und
sicherheitsunbedenklichem Zustand zu betreiben.
Der Betriebsverantwortliche verpflichtet sich darüber hinaus,
nur Personen am Robotersystem arbeiten zu lassen, die mit den grundlegenden Vorschrif-
ten über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Robo-
tersystems durch die Firma fruitcore robotics GmbH oder durch von der Firma fruitcore ro-
botics GmbH autorisiertes Personal geschult worden sind.
nur Personen am Robotersystem arbeiten zu lassen, die die BA gelesen, verstanden und
durch Ihre Unterschrift bestätigt haben (siehe Arbeits- und Sicherheitseinweisung).
die Zuständigkeit des Personals für Bedienen, Umrüsten, Instandhalten und Instandsetzen
klar festzulegen.
das sicherheitsbewusste Verhalten des Personals zu überwachen,
das Transport- und Bedienungspersonal zum Tragen von Schutzkleidung anzuhalten,
dem Personal die notwendige Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Durch Kontrollen muss der Betriebsverantwortliche das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten des Bedienungs- und Instandhaltungspersonals überprüfen.
Fru01_BA_HORST-Robotersystem_V1-2_DE_20200302 / Version 1.2 /02.03.2020
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