2 Sicherheit
−
Verwendung von ungeeigneten Hilfsmitteln, z. B. Werkzeuge oder Hebezeuge, Betrieb
des Robotersystems mit Mängeln,
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Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten ohne das Robotersystem vorschriftsgemäß
still zu setzen.
Diese Fehlanwendungen durch Bedienpersonal oder Dritte sind strikt verboten:
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Die Tragfähigkeit des Roboters darf nicht überschritten werden.
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Sensoren dürfen nicht abgedeckt, überklebt oder anderweitig außer Funktion gesetzt wer-
den. Die Konfiguration von Sensoren darf auf keinen Fall verändert werden.
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Der Zustimmtaster sowie sonstige Betätigungselemente dürfen nicht überbrückt bzw. an-
derweitig manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
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Es darf nur in Betriebsart gearbeitet werden, welche in der jeweiligen Situation angemes-
sen ist.
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Der Roboter darf nur innerhalb geeigneter Schutzeinrichtungen (z. B. trennende Schutz-
einrichtung, Lichtgitter oder Sicherheits-Laserscanner) verwendet werden.
Fru01_BA_HORST-Robotersystem_V1-2_DE_20200302 / Version 1.2 /02.03.2020
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