Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Betrieb Im Freien; Mindestanforderungen Für Jeden Betrieb; Betrieb In Geschlossenen Räumen - Eisemann BSKA V2 RSS Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

Bei Unwohlsein oder Schwindelgefühl:
¨
Gehen Sie direkt an die frische Luft.
Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Arzt auf und befolgen Sie
¨
dessen Anweisungen.
¨
Lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig und stellen Sie bei jeder Aufstellung sicher,
dass die angegebenen Einsatzbedingungen erfüllt sind.

4.2.1.1 Betrieb im Freien

Ideale Einsatzbedingungen sind stets gegeben, wenn der Stromerzeuger so im Freien
aufgestellt werden kann, dass folgende Kriterien erfüllt sind:
ƒ Der Stromerzeuger ist gut belüftet:
– Die Frischluft reicht gut für die Zufuhr von Verbrennungs- und Kühlluft aus.
– Wind oder Belüftung sorgen für den zügigen Abtransport von Wärme und Abgasen.
ƒ Der Stromerzeuger ist vor Umwelteinflüssen wie Staub, Nässe oder direkter Sonnen-
bestrahlung hinreichend geschützt.
ƒ Passiver Schallschutz wird durch Aufstellung in einiger Entfernung von Passanten und
vom Einsatzort der Verbraucher erreicht (Abstand möglichst > 10 m).
ƒ Unbefugte haben keinen Zugang zum Stromerzeuger (Ausschluss von Fehlbedienung,
Sabotage, Diebstahl etc.).
4.2.1.2 Mindestanforderungen für jeden Betrieb
Nicht jede Aufstellung kann unter Idealbedingungen erfolgen. Für einen sicheren Betrieb
müssen jedoch mindestens folgende Bedingungen gegeben sein oder hergestellt werden:
ƒ Der Aufstellort muss unter Beachtung der maximal zulässigen Leitungslängen gewählt
werden, siehe
„3.5.8 Elektrischer Anschluss" auf
der Verbraucher darf keine Überschreitung dieser Leitungslängen verursachen.
ƒ Die Aufstellfläche ist eben, standfest und möglichst waagerecht (maximal zulässige
Schräglage siehe
„8.2 Technische Daten" auf
ƒ Brennbares oder explosives Material (z. B. Kraftstoffe, Gasflaschen) wird nicht in der Nähe
des Stromerzeugers gelagert oder ist mindestens 5 m vom Aufstellort entfernt.
ƒ Im Umkreis von ca. 5 m rund um den Stromerzeuger sollten keine Hindernisse sein,
die eine ausreichende Belüftung verhindern können (Wände, Fahrzeuge, Paletten,
Wärmequellen etc.).
Zwingend notwendig ist in jedem Fall ein Mindestabstand von ca. 1 m rund um den
Stromerzeuger, damit Sie diesen in jeder Betriebssituation sicher bedienen können.
ƒ Zu- und Abluft der Gebläsekühlung müssen ungehindert zirkulieren können.
4.2.1.3 Betrieb in geschlossenen Räumen
Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist generell verboten.
Dies gilt auch für teilweise geschlossene Räume wie Garagen und Zwischendecken, da
eine Ableitung der Abgase auch bei geöffneten Fenstern und Türen nicht ausreichend
gewährleistet ist.
Änderungen vorbehalten.
Seite 26. Die Entfernung zum Einsatzort
Seite 58).
904217 – 2018-11
DE
29

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Kapitel

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis