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Erwerbsnachweis; Garantieausschluss; Mängelbeseitigung - Instandsetzung; Haftung - Spartherm SENSO S Montage- Und Betriebsanleitung

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8.3 ERWERBSNACHWEIS

Der Zeitpunkt des Erwerbes ist mit Rechnung oder Kaufbeleg und
dem Garantiezertifikat zu belegen. Ohne diesen Nachweis sind wir
zu keiner Garantieleistung verpflichtet.

8.4 GARANTIEAUSSCHLUSS

Die Garantie tritt während der Garantiezeit nicht in Kraft bei:
Verschleiß: Schamott/Feuerbeton/Vermiculite: Unterliegt bei
jedem Heizvorgang Ausdehnungen und Schrumpfungen. Hier-
bei können Risse entstehen. Solange die Auskleidungen die
Position im Brennraum beibehalten und nicht zerbrechen, sind
diese voll funktionsfähig.
Oberflächen: Verfärbungen im Lack oder auf den galvanisierten
Oberflächen, die auf thermische Belastung oder Überlastung
zurückzuführen sind.
Dichtungen: Nachlassen der Dichtheit durch thermische Bela-
stung und Verhärtung.
Glasscheiben: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte
Rückstände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder
andere optische Veränderungen aufgrund der thermischen Be-
lastung.
falschem Transport u. oder falscher Lagerung
zerbrechlichen Teile wie Glas und Keramik
unsachgemäßer Handhabung und/oder Gebrauch
fehlender Wartung
fehlerhaftem Einbau oder Anschluss des Gerätes
Nichtbeachtung der Aufbau-, und Betriebsanleitung
technischen Abänderungen an unserem Gerät durch firmen-
fremde Personen, auch Einbau/Ausbau von Teilen
8.5 MÄNGELBESEITIGUNG – INSTANDSETZUNG
Innerhalb der Garantiezeit beheben wir kostenfrei alle Mängel, die
nachweislich auf Materialfehlern oder Herstellungsfehlern beruhen,
wenn die Meldung an den Fachbetrieb möglichst zeitnah weiter-
gegeben wurde und der Fachbetrieb eine schriftliche Beurteilung
des Schadens-/Instandhaltungsfalls eingereicht hat. Ein weiterge-
hender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Innerhalb des ersten
Jahres nach der Auslieferung beheben wir die anerkannten Fälle
ohne Berechnung der anfallenden Nebenkosten (Hotel, Auslöse,
km-Pauschale usw.). Für einen Kundendiensttermin, bei dem es um
den Ersatz von Verschleißteilen geht, berechnen wir nach dem Ab-
lauf der 6-Monatsfrist alle uns entstandenen Nebenkosten an den
entsprechenden Auftraggeber. Dies gilt auch für Kundendienstter-
mine, deren Notwendigkeit nicht von uns, sondern von anderen zu
vertreten ist. Durch die Instandsetzung der Geräte oder Austausch
verschiedener Komponenten verlängert sich die Garantiezeit nicht,
noch beginnt diese von neuem. Für die ersetzten Teile gilt die vom
Gesetzgeber festgeschriebene Gewährleistungsfrist.

8.6 HAFTUNG

Schäden, die über die von uns gelieferten Geräte hinausgehen,
werden nicht anerkannt, wenn diese nicht vom Gesetzgeber so ge-
fordert oder geurteilt wurden.

8.7 ANMERKUNG

Auch außerhalb unserer Garantiebedingungen steht Ihnen Ihr Fach-
händler gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
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