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Allgemeine Garantiebedingungen; Generelle Informationen; Garantiezeit; Erwerbsnachweis - Spartherm HELIOS M Montage- Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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8.

Allgemeine Garantiebedingungen

8.1. Generelle Informationen

Dieses Produkt ist ein nach dem Stand der Technik gefertigtes Qualitäts-
erzeugnis. Die verwendeten Materialien wurden sorgfältig ausgewählt und
stehen, wie unser Produktionsprozess, unter ständiger Kontrolle. Für das
Aufstellen oder Verbauen dieses Produktes sind besondere Fachkennt-
nisse erforderlich. Daher dürfen unsere Produkte nur von Fachbetrieben
unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen eingebaut und
in Betrieb genommen werden.

8.2. Garantiezeit

Wir übernehmen für unsere Kaminöfen eine Garantie von 5 Jahren.
Dieser Zeitraum gilt ab Auslieferungsdatum an den ersten Kunden und für
folgende Bereiche:
fehlerfreie Funktion nach den Vorgaben der entsprechenden Prü-
fung
fachgerechte Montage aller Teile unseres Lieferumfangs
einwandfreie Werkstoffbeschaffenheit
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (kann aber vertraglich
erweitert werden)
Auf Verschleißteile im Feuerbereich, wie Feuerbeton, Feuerroste,
Dichtungen und Glasscheiben, sowie Bedienungselemente wie
Griffe, Stellhebel, elektronische Bauteile und lackierte sowie
galvanisierte Oberflächen gewähren wir 6 Monate Garantie.

8.3. Erwerbsnachweis

Der Zeitpunkt des Erwerbes ist mit Rechnung oder Kaufbeleg und dem
Garantiezertifikat zu belegen. Ohne diesen Nachweis sind wir zu keiner
Garantieleistung verpflichtet.

8.4. Garantieausschluss

Die Garantie tritt während der Garantiezeit nicht in Kraft bei:
Verschleiß: Schamott / Feuerbeton / Vermiculite: Unterliegt bei
jedem Heizvorgang Ausdehnungen und Schrumpfungen. Hierbei
können Risse entstehen. Solange die Auskleidungen die Position im
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Brennraum beibehalten und nicht zerbrechen, sind diese voll funkti-
onsfähig.
Oberflächen: Verfärbungen im Lack oder auf den galvanisierten
Oberflächen, die auf thermische Belastung oder Überlastung zu-
rückzuführen sind.
Dichtungen: Nachlassen der Dichtheit durch thermische Belastung
und Verhärtung.
Glasscheiben: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte
Rückstände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder ande-
re optische Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
falschem Transport u. oder falscher Lagerung
zerbrechlichen Teile wie Glas und Keramik
unsachgemäßer Handhabung und/oder Gebrauch
fehlender Wartung
fehlerhaftem Einbau oder Anschluss des Gerätes
Nichtbeachtung der Aufbau-, und Betriebsanleitung
technischen Abänderungen an unserem Gerät durch firmenfremde
Personen
8.5. Mängelbeseitigung - Instandsetzung
Innerhalb der Garantiezeit beheben wir kostenfrei alle Mängel, die
nachweislich auf Materialfehlern oder Herstellungsfehlern beruhen, wenn
die Meldung an den Fachbetrieb möglichst zeitnah weitergegeben wurde
und der Fachbetrieb eine schriftliche Beurteilung des Schadens-
/Instandhaltungsfalls eingereicht hat. Ein weitergehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen. Innerhalb des ersten Jahres nach der Auslieferung
beheben wir die anerkannten Fälle ohne Berechnung der anfallenden
Nebenkosten (Hotel, Auslöse, km-Pauschale usw.). Für einen Kunden-
diensttermin, bei dem es um den Ersatz von Verschleißteilen geht,
berechnen wir nach dem Ablauf der 6-Monatsfrist alle uns entstandenen
Nebenkosten an den entsprechenden Auftraggeber. Dies gilt auch für
Kundendiensttermine, deren Notwendigkeit nicht von uns, sondern von
anderen zu vertreten ist. Durch die Instandsetzung der Geräte oder
Austausch verschiedener Komponenten verlängert sich die Garantiezeit
nicht, noch beginnt diese von neuem. Für die ersetzten Teile gilt die vom
Gesetzgeber festgeschriebene Gewährleistungsfrist.

8.6. Haftung

ENTWURF - 44 -

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