Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Passo S / Passo L - Spartherm SENSO S Montage- Und Betriebsanleitung

Selection serie
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 4

PASSO S / PASSO L

Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 50 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere Ab-
stände sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist
ein Mindestabstand von 100 mm (Abb. 5a, 5d) nach hinten einzuhal-
ten. Ist der Kaminofen drehbar, ist ein Mindestabstand von 450 mm
(Abb. 5b) nach hinten einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu
gewährleisten! Werden Wandbeläge aus brennbarem Material und
ohne Strahlenschutz montiert, ist der hintere Abstand von 450 mm
auf 900 mm zu vergrößern. Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich
im Abstand von 500 mm keine brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen
im Abstand von 900 mm keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vor-
hänge oder Dekorationen aufgestellt werden (Abb. 5a – 5d). Dieser
Abstand kann auf 450 mm verringert werden, wenn zwischen Feu-
erstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes Strahl-
schutzblech verbaut wird.
Bei der Montage in einer Raumecke darf der PASSO S / L nicht drehbar
sein. Wird der Kaminofen wie in Abbildung 5c dargestellt aufgebaut,
muss ein Mindestabstand von 245 mm seitlich eingehalten werden.
Werden Wandbeläge aus brennbarem Material und ohne Strahlen-
schutz montiert, ist der seitliche Abstand von 245 mm auf 900 mm
zu vergrößern. Wenn der Kaminofen wie in Abbildung 5d dargestellt
aufgebaut wird, muss nach hinten ein Mindestabstand von 100 mm
und seitlich 450 mm eingehalten werden. Werden Wandbeläge aus
brennbarem Material und ohne Strahlenschutz montiert, ist der
seitliche Abstand von 450 mm auf 900 mm zu vergrößern.
BEI BODENBELÄGEN IM NAHBEREICH:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres PASSO S / L sind Fußböden aus
brennbaren Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn über min-
destens 500 mm und seitlich jeweils mindestens über 500 mm
(Abb. 5e) (gemessen von der Feuerraumöffnung bzw. der Sicht-
scheibe) erstrecken!
Beim Gerät mit Drehfunktion muss der Abstand im Strahlungs-
bereich sowie der vor der Feuerraumöffnung geschützten Fußbo-
denbereich in jeder möglichen Drehposition gewährleistet sein.
Außerdem ist die Verbindungsleitung so zu montieren, dass keine
negativen Einflüsse auf die Fixierung erfolgen. Das Abgasrohr darf
sich nicht mitdrehen.
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf
dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelag sind gemäß DIN 4102-1 keine brennbaren
Bauteile.
Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungs-
stück zu brennbaren Bauteilen (siehe 2.2.5 Verbindungsstück).
D 16

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis