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Brandschutz S; Senso S; Bei Bodenbelägen Im Nahbereich - Spartherm SENSO S Montage- Und Betriebsanleitung

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2.2.3 BRANDSCHUTZ

SENSO S

Grundsätzlich muss ein Wandabstand von mind. 100 mm eingehalten
werden. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind
bei zu schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere Ab-
stände sicherzustellen.
Zu brennbaren Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist
ein Mindestabstand von 100 mm (Abb. 1a) nach hinten einzuhalten.
Der hintere Abstand erhöht sich auf 180 mm, wenn das Strahlen-
schutzblech (Abb. 1g) nicht montiert wird. Ist der Kaminofen dreh-
bar, ist ein Mindestabstand von 515 mm nach hinten und 855 mm
seitlich (Abb. 1b) einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu ge-
währleisten! Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von
500 mm keine brennbaren Gegenstände befinden!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen
im Abstand von 900 mm keine brennbaren Bauteile, Möbel, Vorhän-
ge oder Dekorationen aufgestellt werden (Abb. 1a – 1e).
Bei der Montage in einer Raumecke darf der SENSO S nicht dreh-
bar sein. Wird der Kaminofen wie in Abbildung 1c dargestellt auf-
gebaut, muss ein Mindestabstand von 130 mm seitlich eingehalten
werden. Wenn der Kaminofen wie in Abbildung 1d dargestellt auf-
gebaut wird, muss nach hinten ein Mindestabstand von 100 mm
und seitlich 470 mm eingehalten werden. Wird der Kaminofen wie
in Abb. 1e dargestellt aufgebaut, muss nach hinten ein Mindest-
abstand von 100 mm und seitlich 130 mm eingehalten werden.
Erstreckt sich die seitliche Anbauwand bis in den Strahlungsbe-
reich der Feuerungstür, ist der Abstand auf 470 mm zu erhöhen.
Bei drehbarer Geräteausführung muss sichergestellt sein, dass
die seitlichen Wände außerhalb des Stahlungsbereiches der Feu-
erraumtür von 900 mm liegen. Nur mit einem beidseitig belüfteten
Strahlschutz (näheres hierzu in den länderspezifischen FeuVO und
der DIN 18896) kann der Abstand auf 450 mm zu brennbaren Bau-
teilen und Möbeln reduziert werden.
BEI BODENBELÄGEN IM NAHBEREICH:
Vor der Feuerraumöffnung Ihres SENSO S sind Fußböden aus
brennbaren Materialien durch einen Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn über min-
destens 500 mm und seitlich jeweils mindestens über 300 mm
(Abb.1f) (gemessen von der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtschei-
be) erstrecken!
Beim Gerät mit Drehfunktion muss der Abstand im Strahlungs-
bereich sowie der vor der Feuerraumöffnung geschützten Fußbo-
denbereich in jeder möglichen Drehposition gewährleistet sein.
Außerdem ist die Verbindungsleitung so zu montieren, dass keine
negativen Einflüsse auf die Fixierung erfolgen. Das Abgasrohr darf
sich nicht drehen.
Wird das Strahlenschutzblech (Abb. 1g) nicht montiert, verändern
sich die Wandabstände zu brennbaren Bauteilen in folgenden Ab-
bildungen 1a, 1d und 1e von 100 mm auf 180 mm.
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf
dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Tapeten als Wandbelag sind gemäß DIN 4102-1 keine brennbaren
Bauteile.
Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungs-
stück zu brennbaren Bauteilen (siehe 2.2.5 Verbindungsstück).
D 8

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