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Allgemeine Hinweise Zum Betrieb - Spartherm SENSO S Montage- Und Betriebsanleitung

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3. BETRIEBSANLEITUNG
Lesen Sie diese Montage- und Betriebsanleitung vor der Montage
bzw. Inbetriebnahme Ihres Kaminofens sorgfältig durch. Es sind
alle Gegenstände aus dem Brennraum zu entfernen (außer
Brennraumauskleidung). Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler in
die Bedien- und Funktionsweise des Kaminofens einweisen! Es sind
nationale und europäische Normen sowie örtliche Vorschriften bei
dem Betrieb der Feuerstätte zu beachten!

3.1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUM BETRIEB

Kleinkinder, ältere oder gebrechliche Personen: Wie bei allen
Heizgeräten ist es sinnvoll, eine Schutzvorrichtung für diese
Personengruppen anzubringen, da die Sichtscheibe und auch
die Verkleidungsteile des Kaminofens sehr heiß werden können!
Verbrennungsgefahr!
Diese Personengruppen nie am brennenden oder gerade erlo-
schenen Kaminofen unbeaufsichtigt lassen! Bitte machen Sie
diese Personengruppen auf diese Gefahrenquelle aufmerksam.
Es dürfen keine brennbaren Gegenstände auf den freien Ober-
flächen und Verkleidungsteilen des Kaminofens abgestellt oder
abgelegt werden. Legen Sie keine Wäschestücke zum Trocknen
auf den Kaminofen. Ständer zum Trocknen von Kleidungstücken
sind nur außerhalb des Strahlungsbereichs aufzustellen!
Durch den Brennvorgang wird Wärmeenergie frei, die zu einer
starken Erwärmung der Ofenbauteile wie den Oberflächen, der
Tür, der Tür- und Bediengriffe, des Glases, der Rauchrohre
etc. führt. Ein Berühren oder Betätigen ohne einen Schutz
(z.B. Ofenhandschuh) ist zu unterlassen.
Der Kaminofen darf nur mit geschlossener Feuerraumtür be-
trieben werden. Die Tür ist auch im kalten Zustand immer ge-
schlossen zu halten. Die Tür wird nur zum Anfeuern, Nachlegen
und Reinigen geöffnet!
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden! Insbesondere dür-
fen keine Einbauteile in Brennraum oder Abgas- oder Verbren-
nungsluftwegen platziert werden, wenn diese Teile nicht aus-
drücklich von der Firma Spartherm zugelassen sind. Ohne eine
solche ausdrückliche Zustimmung führt eine Veränderung der
Feuerstätte zum Erlöschen von Garantie und Betriebserlaubnis.
Dunstabzughauben, Lüftungsanlagen etc., die zusammen mit
Feuerstätten im selben Raum oder Raumverbund installiert
sind, können die Funktion des Kaminofen negativ beeinträch-
tigen (bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum) und dürfen
somit keinesfalls ohne geeignete Maßnahmen gleichzeitig mit
dem Ofen betrieben werden.
Es gilt insbesondere bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Raum oder in einem Luftverbund, dann ist für ausreichend Ver-
brennungsluft zu sorgen!
Es handelt sich um eine Zeitbrandfeuerstätte. Ein Dauerbetrieb
kann auch nicht durch Entzug von Verbrennungsluft erreicht
werden und ist nicht zulässig! Längere Heizdauer wird durch
geeignetes Nachlegen von Brennstoffen erreicht.
3.2 BRANDSCHUTZ
Siehe 2.2.3
D 33
D

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