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Pfl Ichten Des Betreibers; Allgemeine Sicherheitshinweise - Bosch Rexroth APAS assistant K1100-10i Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.8
Pfl ichten des Betreibers
Der Betreiber muss folgende Vorschriften beachten und umsetzen:
• Sicherstellung der Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
des APAS assistant.
• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
• Durchführung von Überprüfungen der Schutzeinrichtungen
vor Arbeitsbeginn. Mit deaktivierten oder demontierten
Sicherheitsfunktionen oder Schutzeinrichtungen darf der APAS
assistant nicht betrieben werden.
• Falls der APAS assistant und die Gesamtanlage einen gemeinsamen
NOTHALT-Kreis haben und der Betrieb der Gesamtanlage auch bei
ausgeschalteter Robotersteuerung möglich ist, muss das smartPAD
entweder abgedeckt oder aus der Gesamtanlage entfernt werden.
Dies dient dazu, Gefahren durch die Verwechslung von wirksamen und
nicht wirksamen NOT-HALT-Einrichtungen zu vermeiden. Abgesteckte
smartPADs müssen unverzüglich aus dem Bereich der Gesamtanlage
entfernt werden.
• Zustimmungstaster dürfen nicht mit Klebebändern oder anderen
Hilfsmittel fi xiert oder auf eine andere Weise manipuliert werden.
• Durchführung von Unterweisungen des Personals in regelmäßigen
Abständen.
• Überwachungspfl icht und Sicherstellung, dass das Personal
ausreichend Bewegungsräume hat.
• Kontaktierung des Herstellers bei Sicherheitsmängeln am Produkt.
• Überprüfung, dass das Personal die persönlichen Schutzausrüstungen
entsprechend der Angaben in der Montage- und Applikationsanleitung
trägt.
• Sicherstellung, dass Quetsch- und Scherstellen, die nicht in der
applikationsspezifi schen Risikobeurteilung behandelt werden,
vermieden werden.
• Die Schutzsausrichtung Sensorhaut sind in regelmäßigen Abständen zu
prüfen (siehe „Instandhaltung und Instandsetzung" auf Seite 65)
• Sicherstellung, dass keine zusätzlichen Komponenten in den APAS
assistant integriert werden, die die vorhandenen Sicherheitsfunktionen
beeinträchtigen oder außer Funktion setzen.
• Passwörter für die Benutzergruppen der KUKA System Software dürfen
nur autorisiertem Personal mitgeteilt werden.
2.9

Allgemeine Sicherheitshinweise

• Beachten Sie als Betreiber: Führen Sie vor der erstmaligen
Inbetriebnahme des Produkts eine Gefährdungsbeurteilung nach den
nationalen Bestimmungen Ihres Landes durch (in Deutschland: nach
dem Arbeitsschutzgesetz).
• Beachten Sie als Inverkehrbringer/Hersteller einer Maschine: Führen Sie
vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Maschine eine Risikobewertung
nach DIN EN ISO 12100 durch.
• Beachten Sie die gültigen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz.
• Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen des
Landes, in dem das Produkt eingesetzt/angewendet wird.
• Verwenden Sie Rexroth-Produkte nur in technisch einwandfreiem
Zustand.
• Beachten Sie alle Hinweise auf dem Produkt.
3 842 563 137, Ausgabe 07.2021, Bosch Rexroth AG

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Diese Anleitung auch für:

V01.00.00V01.00.99

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