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Bosch Rexroth AG
Sicherheitshinweise
2.7
Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung für Verwender des Produktes besteht aus:
Sicherheitsschuhe während des Aufbaus/Transport des Trainingssystems
Schutzhandschuhe und Augenschutz beim Aufbau von Pneumatik-und
Hydraulikbauteilen
Alle Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung müssen intakt sein.
2.8
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Aufstellung und die
Installation des Trainingssystems mMS 4.0 zu gewährleisten und
sorgt für eine sichere Aufstellung des Trainingssystems mMS 4.0 durch sein
Personal und/oder von ihm beauftragte Personen; hierbei achtet er vor allem
darauf, dass der Untergrund / die Tischfläche
über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügt und
–
eben, sowie waagerecht ist;
–
sorgt dafür, dass die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Sicherheits-
vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie weitere innerbetriebliche,
örtliche Auflagen eingehalten werden.
Er unterrichtet seine Mitarbeiter und/oder solche von Drittfirmen über mögliche
Gefahren am Aufstellungsort.
Der Betreiber muss im Aufstellbereich des Trainingssystems eine ausreichende
Beleuchtung zur Verfügung stellen.
Er muss sein Personal regelmäßig zu folgenden Themen schulen:
Beachtung und Gebrauch der Betriebsanleitung sowie der gesetzlichen
Bestimmungen;
Bestimmungsgemäßer Betrieb des Trainingssystems mMS 4.0;
Beachtung der Anweisungen des Werksschutzes und der Betriebsanweisungen
des Betreibers;
Verhalten im Notfall.
Trainingssystem mMS 4.0 | R901429161/04.16