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Bosch Rexroth AG
3.5.6
Bei der Entsorgung
Elektronikschrott ist Sondermüll. Beachten Sie zu dessen Entsorgung die
einschlägigen Gesetze im jeweiligen Land sowie die örtlichen Vorschriften.
3.5.7
Bei Reparaturen
Falls schwerwiegende Störungen an dem Gerät auftreten, setzen Sie das Gerät
außer Betrieb. Schützen Sie das Gerät gegen versehentliche Inbetriebnahme.
Schicken Sie das Gerät zur Reparatur zum Hersteller ein. Eigene Eingriffe
und Veränderungen sind gefährlich und es erlischt jegliche Garantie und
Herstellerverantwortung.
3.6 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber der Produkte von Bosch Rexroth muss sein Personal regelmäßig zu
folgenden Themen schulen:
• Beachtung und Gebrauch der Betriebsanleitung sowie der gesetzlichen
Bestimmungen
• Bestimmungsgemäßer Betrieb des Bosch Rexroth-Produkts
• Beachtung der Anweisungen des Werkschutzes und der Betriebsanweisungen des
Betreibers
• Verhalten im Notfall
Bosch Rexroth bietet Ihnen schulungsunterstützende Maßnahmen auf
speziellen Gebieten an. Eine Übersicht über die Schulungsinhalte finden Sie im
Internet unter http://www.boschrexroth.de/didactic.
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